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11.08.2014

Länderfinanzausgleich - Spannungsfeld zwischen Eigenstaatlichkeit der Länder und Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse

Bei einer Veranstaltung in der Vertretung des Landes Brandenburg beim Bund (9. Juli) unter dem Titel "Ob Bayern oder Uckermark - gleichwertige Lebensverhältnisse für alle? - Ansätze für einen neuen Länderfinanzausgleich" warb der DSTG-Bundesvorsitzende, Thomas Eigenthaler, in einem Diskussionsbeitrag dafür, einen künftigen Länderfinanzausgleich mit größeren Anreizen zur Hebung der vorhandenen Steuerquellen zu versehen.

Das derzeitige föderale System verführe etwa beim Steuervollzug und der Ausschöpfung von Steuerquellen zu Passivität. Sprudelnde Steuerquellen verdeckten zusätzlich viele Probleme wie zum Beispiel Steuerhinterziehung, Steuerflucht und Schwarzarbeit. Auch das Thema wie "Steuergestaltungen über die Grenze" werde nicht aktiv genug angegangen. Der DSTG-Chef schlug deshalb vor, alle Kosten der Steuerverwaltung wie eine Betriebsausgabe vor einer Verteilung abziehen zu dürfen, um auf diese Weise Investitionen in einen gleichmäßigen und gerechten Steuervollzug zu honorieren. Lücken im Steuervollzug dürften auch nicht zu einem Standorteilvorteil eines Bundeslandes führen. Eigenthaler wies ferner darauf hin, dass ein Sparen an der Einnahmeverwaltung zu einem Sparen an Einnahmen und damit zu einer Schwächung sowohl des Bundeshaushaltes wie der Länderhaushalte führe.

Das Thema "Länderfinanzausgleich" gewinnt in politischer Hinsicht an Fahrt. Hintergrund ist zum einen, dass das derzeitige System Ende des Jahres 2019 ausläuft. Zu diesem Termin endet auch der sogenannte zweite Solidarpakt. Zum anderen ist eine Verfassungsklage der Länder Bayern und Hessen anhängig, die beide zu den ausgleichspflichtigen Ländern gehören. So hat der bayerische Finanzminister Söder (CSU) schon mehrfach erklärt, dass Bayern einem künftigen Ausgleichssystem nur zustimmen werden, wenn sein Zahlungsanteil halbiert werde. Bayern trägt derzeit rund die Hälfte des Verteilungsvolumens im Ausgleichssystem. Im Jahr 2013 zahlte Bayern rund 4,3 Milliarden Euro. "Ausgleichsverpflichtet" sind noch Baden-Württemberg und Hessen, während alle anderen Länder "ausgleichsberechtigt" sind, wie es das Grundgesetz in Artikel 107 in einem Anflug von Amtsdeutsch formuliert.

Der Bundesgesetzgeber ist daher gefordert, eine Neuregelung in der laufenden Legislaturperiode zu regeln. Bald sollen erste Gespräche stattfinden, die mutmaßlich von massiven Verteilungskämpfen der Länder untereinander begleitet sein werden. Dabei wird nach Einschätzung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft dem Thema "effizienter und gleichmäßiger Steuervollzug" eine entscheidende Bedeutung zu kommen. Ein Ausgleichssystem ist nur plausibel und wird nur akzeptiert, wenn der Bund und alle Länder die vorhandenen Steuerquellen ausschöpfen und sich nicht auf andere verlassen.

An der Wahrheit "Wer an der Einnahmeverwaltung spart, der spart an Einnahmen" führt nach Adam Riese kein Weg daran vorbei.

Quelle: Internetseite DSTG Bund (Beitrag 10.07.2014)
 
 
 
 
 
 
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