Sie sind hier: Archiv
|
11.08.2014 |
|
Informationen des Seniorenverbandes öffentlicher Dienst BW - u.a.
Beihilfeänderungen, Mütterrente |
Nachfolgend diverse Informationen des Seniorenverbandes öffentlicher
Dienst BW. |
|
Änderungen bei der Beihilfe seit 01.04.2014 |
|
Informationen, insbesondere zum Wegfall der Beihilfefähigkeit von ambulanten
Heilkuren für Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Angehörige finden
Sie hier.
|
|
Zahl der Pensionierungen von Lehrkräften erreicht 2012 neuen Höchstwert
Rund 24.400 verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer wurden im Jahr 2012 in den Ruhe-
stand versetzt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist dies der
höchste Wert seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 1993. Gegenüber dem Vor-
jahr erhöhte sich die Zahl der Pensionierungen um 17 % (+ 3500 Pensionierungen).
Damit gab es nochmals einen deutlichen Anstieg gegenüber dem bereits relativ hohen
Niveau der Vorjahre. In den Jahren 2007 bis 2011 gingen jährlich durchschnittlich 19.600
verbeamtete Lehrkräfte in den Ruhestand. Zum Vergleich: Vor 1999 gab es pro Jahr nie
mehr als 11.000 Pensionierungen. Ursache für das hohe Niveau der letzten Jahre sind
die zahlreichen Einstellungen von Lehrpersonal in den 1970er Jahren.
Diese werden voraussichtlich auch noch in den kommenden Jahren für eine hohe Zahl
an Pensionierungen sorgen.
Gleichzeitig wurden 2012 noch nie so wenige Lehrkräfte aufgrund von Dienstunfähigkeit
in den Ruhestand versetzt. Knapp 3.800 (15 %) der 2012 pensionierten Lehrerinnen und
Lehrer waren dienstunfähig (2011: 4.000). Dagegen stieg die Zahl derer, die nach Erreichen einer Altersgrenze in den Ruhestand gingen, auf 20.600 im Jahr 2012 (2011:
16.900). Im Zeitraum 1993 bis 2001 wurde jedes Jahr über die Hälfte der Lehrkräfte auf-
grund von Dienstunfähigkeit pensioniert. Nach der Einführung von Versorgungsabschlägen bei vorzeitiger Pensionierung folgte bis 2012 eine nahezu kontinuierliche
der Dienstunfähigkeit als Grund für den Ruhestandseintritt.
Im Durchschnitt waren die Lehrkräfte, die im Jahr 2012 in den Ruhestand versetzt wurden, 63,1 Jahre alt (2011: 62,9). Das durchschnittliche Alter, mit dem Lehrer/-innen wegen Dienstunfähigkeit in Pension gingen, lag bei 58,4 Jahren (2011: 58,2).
Insgesamt erhielten zu Beginn des Jahres 2013 rund 326.300 ehemalige Lehrkräfte Pensionsbezüge. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein Anstieg um 17.400 Personen oder 5,6 %.
Detaillierte Daten zu diesem Thema enthält die Fachserie 14, Reihe 6.1
„Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes“.
Quelle: Statistisches Bundesamt
|
|
Zahl der Ruhegehaltsempfänger des Landes steigt um 5,4 Prozent
Insgesamt rund 86.440 Personen in Baden-Württemberg - gut drei Viertel der 2012
pensionierten Ruhegehaltsempfänger waren im Schuldienst tätig
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg belief sich die
Zahl der Versorgungsempfänger des Landes zum 1. Januar 2013 auf rund 108.960 Perso-
nen. Die mit Abstand größte Gruppe der Versorgungsempfänger waren mit 86.435 Personen (79 Prozent) die Ruhegehaltsempfänger gefolgt von den Witwen-/ Witwergeld-
empfängern mit fast 20.330 Personen (19 Prozent) und den Waisengeldempfängern mit
rund 2.200 Personen (2 Prozent).
Im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt erhöhte sich die Zahl der Ruhegehaltsempfänger
deutlich um 4.410 Personen (+5,4 Prozent), während die Zahl die Witwen- /Witwergeld-
empfänger annähernd konstant blieb und die Anzahl der Waisengeldempfänger rückläufig war (-196 Personen bzw. -8,2 Prozent).
Damit setzte sich der langjährige Trend steigender Ruhegehaltsempfängerzahlen auch
im Jahr 2012 weiter fort. So betrug die Anzahl der Pensionäre des Landes zu Beginn des
Jahres 2000 rund 43.780 Personen. Bis zum Jahresanfang 2013 hat sich ihre Zahl dem-
nach annähernd verdoppelt. Dieser Anstieg wirkt sich auch auf den Landeshaushalt aus:
Beliefen sich die Versorgungsausgaben des Landes im Jahr 2000 auf 2.281 Mill. Euro,
so lagen sie im Jahr 2012 bei 4.326 Mill. Euro.
Im Laufe des Jahres 2012 wurden insgesamt 6.181 Landesbedienstete nach Beamtenversorgungsrecht in den Ruhestand versetzt.
Knapp 56 Prozent (3.459 Personen) von ihnen sind auf Antrag bereits vor
Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Rund 29 Prozent (1.815 Personen) der neu hinzugekommenen Pensionäre erreichten hingegen die gesetzlich vorge-
sehene Altersgrenze. Die Zahl der Personen, die aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den
Ruhestand getreten sind, ist weiter rückläufig und belief sich im Jahr 2012 auf 704 Personen - 39 Personen weniger als im Jahr zuvor. Rund drei Viertel der neu hinzugekom-
menen Pensionäre des Landes (4.715 Personen) waren im Schuldienst tätig und 9 Prozent im Vollzugsdienst (569 Personen). Weitere 14 Prozent (837 Personen) leisteten ihren Dienst in den übrigen Bereichen. Weniger als 1 Prozent der neu pensionierten Personen waren zuvor Richter (60 Personen). Das Durchschnittsalter der im Verlauf des
Jahres 2012 pensionierten Personen lag bei 62,6 Jahren, im Jahr zuvor waren es 62,3
Jahre (2010: 62,1 Jahre). Damit ist zum zweiten Mal in Folge ein leichter Anstieg zu verzeichnen gewesen.
Quelle: Stat. Landesamt;
Hinweis: Anmerkungen sind hier nicht zietiert
|
Mütterrente
„Die Mütterrente ist ein Schritt in die richtige Richtung“. Das sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt anlässlich der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zum Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs-
gesetz am 5. Mai 2014 in Berlin.
Mit der Verdopplung der anrechenbaren Zeit von einem auf zwei Jahre werde eine deutliche Verbesserung für die Frauen erreicht, die zu Zeiten Kinder erzogen haben,
Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch viel schwerer zu bewerkstelligen war.
„Allerdings werden für Erziehungszeiten ab 1992 drei Jahre angerechnet. Hier müssen
Zeiten vor 1992 voll gleichgestellt werden“, bekräftigte Dauderstädt eine Forderung des
dbb. „Es sollten für alle Zeiten der Kindererziehung drei Jahre anerkannt werden.“ Auch
die Finanzierung der geplanten Maßnahme stoße bei dem gewerkschaftlichen Dachverband auf Kritik. „Kindererziehung ist eine gesamtgesellschaftlich wertvolle Aufgabe. Deshalb fordert der dbb, die Mütterrente aus Steuer- und nicht aus Beitragsmitteln der Rentenversicherung zu bezahlen.“ Eine „Frage der Gerechtigkeit“ sei es, dass alle Mütter
unabhängig von ihrem Beruf von der Neuregelung profitieren.
„Der dbb fordert auch für
Beamtinnen und Beamte, die vor 1992 Kinder erzogen haben, eine den Regelungen der
Rentenversicherung entsprechende Besserstellung. Kindererziehung muss gleich viel
wert sein“, so Dauderstädt. |
|
|
|
|
|
|
|
|