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02.11.2014

Auswirkungen der Rente mit 63 auf die Zusatzversorgung

Seit dem 1. Juli 2014 können besonders langjährig Versicherte bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres eine abschlagsfreie Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.

Die "abschlagsfreie Rente mit 63" hat auch Auswirkungen auf die Betriebsrenten aus der VBLklassik. Der Rentenbeginn in der VBLklassik knüpft an den Beginn der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung an. Wer also eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, kann auch eine Betriebsrente wegen Alters aus der VBLklassik in Anspruch nehmen.

Die Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme werden bei der Betriebsrente aus der VBLklassik wie in der gesetzlichen Rentenversicherung gerechnet. Werden bei der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung keine Abschläge berechnet, wird auch die Betriebsrente wegen Alters aus der VBLklassik abschlagsfrei geleistet.

Wichtig für Sie:
Für die Geburtsjahrgänge nach 1952 wird die Altersgrenze für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte stufenweise - zwei Monate je Geburtsjahrgang - auf das 65. Lebensjahr angehoben. Geburtsjahrgänge ab 1964 können erst wieder nach Vollendung des 65. Lebensjahres eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte beziehen. Die Anhebung der Altersgrenzen gilt auch für die Betriebsrente aus der VBLklassik.

Dorothea Faisst-Steigleder
Quelle: https://www.vbl.de/de/service/informationen/newsarchiv/das-neue-rentenpaket-auswirkungen-auf-die-renten-a_hxpzqw8b.html
 
 
 
 
 
 
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