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11.07.2015

"Jetzt ist Sabbat" - Freistellungsjahr nun auch in der Finanzverwaltung

Eine jahrelange Forderung der DSTG ist nunmehr von Erfolg gekrönt: Durch die neuen VwV Freistellung wird die Möglichkeit für eine Teilzeitbeschäftigung in Form des Freistellungsjahres (sog. Sabbatjahr) eröffnet.
Die Regelung gilt für voll- und teilzeitbeschäftigte Beamte und Arbeitnehmer. Sie ist eine zeitlich befristete Form der Teilzeitbeschäftigung, die es ermöglicht, regelmäßig am Ende des Bewilligungszeitraums in vollem Umfang von der Arbeit unter Weiterzahlung der Bezüge freigestellt zu werden. Der Bewilligungszeitraum umfasst eine Anspar- und eine Freistellungsphase von mindestens einem und höchstens acht Jahren, die Freistellungsphase kann 6 Monate oder ein Jahr betragen.
Insbesondere mit der Möglichkeit, die Freistellungsphase direkt vor den Eintritt in den Ruhestand legen zu können, wurde einem dringenden Anliegen der DSTG Rechnung getragen.
Ein Beispiel: Eintritt in den Ruhestand mit dem 65. Lebensjahr; Beginn der Ansparphase mit dem 57. Lebensjahr; Bezüge während des (gesamten) Bewilligungszeitraums (8 Jahre) 87,5%; Beginn der Freistellungsphase mit Vollendung des 64. Lebensjahres.

Mehr dazu erfahren Sie hier.
 
 
 
 
 
 
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