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26.06.2016 |
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"Arbeit zu den Menschen" jetzt in der Abgabenordnung |
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Steuermodernisierungsgesetz zugestimmt. Dabei wurde ein § 29a in der Abgabenordnung verankert. Wenn an einem Finanzamt zu wenig Personal vorhanden ist, kann das Finanzministerium bzw. die Oberfinanzdirektion Karlsruhe anordnen, dass dieses
"örtlich zuständige Finanzamt ganz oder teilweise bei der Erfüllung seiner Aufgaben in Besteuerungsverfahren durch ein anderes Finanzamt unterstützt wird", bei dem weniger Personal fehlt.
Anstatt Prüfungsabsolventen und Bestandspersonal quer durch das ganze Land zu versetzen, kann damit die Arbeit zu den Menschen gebracht werden. Die technischen Voraussetzungen dazu werden derzeit in Baden-Württemberg durch die Migration der Altverfahren in die Konsens-Welt geschaffen.
Mehr dazu im Forum I/2016.
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