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13.09.2021

Beihilfe jetzt mit der App "Beihilfe BW" des LBV einreichen

Mit dieser Meldung möchten wir Sie auf die neue App „Beihilfe BW“ des LBV aufmerksam machen.

Ministerialdirektor Jörg Krauss hat uns darüber informiert, dass den Beihilfeberechtigten des Landes Baden-Württemberg mit der App „Beihilfe BW“ ein neuer Service des LBV zur Verfügung steht. Seit August besteht die Möglichkeit, Belege für Beihilfeaufwendungen zeitgemäß über das Smartphone oder Tablet einzureichen. Die App steht in den App-Stores von Google und Apple zur Verfügung.

Nach Angaben des LBV kann die Antragstellung für Kundinnen und Kunden auf diesem Weg einfacher und schneller erfolgen.
Es wird damit noch einfacher sein,  Belege - ohne zu sammeln, zeitnah und über das ganze Jahr verteilt - beim LBV einzureichen. Belege können direkt mit der App fotografiert werden.

Dadurch ergibt sich auch eine Arbeitsentlastung unserer Kolleginnen und Kollegen beim LBV, deren Interessen wir auch als DSTG gewerkschaftlich vertreten. Beispielsweise entfällt durch die digitale Übermittlung von Unterlagen der Aufwand des Öffnens und Scannens von Papierunterlagen.

Weitere Informationen zur App „Beihilfe BW“ finden Sie hier in einem Informationsschreiben sowie in einem Video auf der Internetseite des LBV.
 
 
 
 
 
 
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