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21.04.2022

Kilometergeld bei Dienstreisen, Corona-Sonderzahlung, 4-Säulen-Modell

Mehrere allgemeinpolitische Fragen im Beamten- und Tarifbereich standen und stehen derzeit in besonderem Fokus. Der Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW), dem die DSTG Baden-Württemberg als Mitgliedsgewerkschaft angehört, hat dazu ebenfalls mehrere Meldungen auf der Internetseite veröffentlicht. Nachfolgend ein Auszug der Themen, sowie eine Verlinkung auf weiterführende Informationen des BBW.

Kilometergeld bei Dienstreisen

Bei den Finanzämtern sind nur wenige Dienstfahrzeuge vorhanden. Nahezu alle Beschäftigten müssen bei Dienstreisen ihren privaten Pkw nutzen. Das gilt einerseits für Beschäftigte des Innendienstes und für Auszubildende, bei denen Dienstreisen überwiegend aus Anlass von Fortbildungsveranstaltungen oder überregionalen Besprechungen erforderlich sind, anderseits auch für Beschäftigte im Außendienst (Betriebsprüfer, Steuerfahnder, …), deren originäre Tätigkeit Dienstreisen erfordert. Als Kostenersatz für die Aufwendungen des privaten Pkw werden auf Grundlage des seit 1.1.2022 geltenden neuen Landesreisekostengesetzen, je nach Art der Dienstreise, bis zu 35 Cent pro gefahrenen Kilometer vom Land Baden-Württemberg erstattet. Aufgrund der drastisch angestiegenen Benzin- und Dieselpreise fordert die DSTG eine Anhebung der Wegstreckenentschädigung auf mindestens 45 Cent pro gefahrenen Kilometer.

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/kilometergeld-bei-dienstreisen-umgehend-anheben/

Corona-Sonderzahlung / Tarifergebnis

Bei den Tarifverhandlungen Ende letzten Jahres wurde für die Tarifbeschäftigten eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bzw. 650 Euro für Azubis vereinbart. Zusätzlich wurde in den Tarifverhandlungen – neben weiteren spezifischen Vereinbarungen – eine lineare Erhöhung der Tarifentgelte um 2,8% bzw. bei den Anwärtern eine Anhebung um 50 Euro zum 1. Dezember 2022 vereinbart. Höhere Lohnsteigerungen wurden seitens der Landesregierungen abgelehnt.

Die Inflationsrate für das Jahr 2021 in Höhe von 3,1% war die höchste seit fast dreißig Jahren (1993). Im laufenden Jahr 2022 zeichnen sich ebenfalls starke Preisanstiege ab oder sind bereits erfolgt. Damit haben sich die Befürchtungen bestätigt, dass der Tarifabschluss während der Laufzeit von zwei Jahren zu einem Reallohnverlust für die Tarifbeschäftigten und die Beamtinnen und Beamten führen wird. Diesen Reallohnverlust fordert die DSTG beim nächsten Tarifabschluss bzw. in Form eines zusätzlichen BW-Bonus auszugleichen.

Enttäuschend ist darüber hinaus, dass die Arbeitgeber sich wiederholt verweigert haben, die Entgeltordnung so zu fassen, dass Tätigkeiten, die in den zurückliegenden Jahren bis teilweise Jahrzehnten aufgrund organisatorischer Änderungen sowie aufgrund des informationstechnischen Fortschritts entstanden sind – und denen Beschäftigte im Finanzamt aktuell nachgehen –, darin auch textlich abgebildet sind.

Im Bereich der Besoldung und Versorgung erfolgt die Übertragung des Tarifabschlusses durch landegesetzliche Regelungen. Auf Unverständnis der DSTG stößt hier insbesondere, dass Versorgungsempfänger von der Sonderzahlung ausgenommen werden, während die Renten im Juli um voraussichtlich über 6% steigen werden. Zum vorliegenden Gesetzentwurf fordert der BBW weitere Änderungen bzw. Klarstellungen im Sinne der Beschäftigten hinsichtlich dem Vorliegen der Voraussetzungen, welche für die Gewährung der Sonderzahlung Voraussetzung sind.

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/veraergert-ueber-ausgrenzung-der-pensionaere-bbw-fordert-ausgleich-fuer-diesen-personenkreis/

4-Säulen-Modell

Im Rahmen eines sogenannten 4-Säulen-Modells plant das Land Baden-Württemberg Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) für eine verfassungskonforme Besoldung umzusetzen. Damit kommt das Land letztlich langjährigen Forderungen der DSTG und des BBW nach, die im Zusammenhang mit dem sog. Färber-Gutachten im Jahr 2017 erhoben wurden. Das Gesetzgebungsverfahren hat nun begonnen und soll zum 30. November 2022 abgeschlossen sein.

Ein Auszug geplanter Verbesserungen:
  1. Säule: Ämteranhebung
  • Anhebung des Eingangsamts für den ehemals einfachen Dienst
    von A 6 nach A7
  • Anhebung des Eingangsamts mittlerer Dienst von A 7 nach A 8.
    Die derzeitige Stellenstruktur soll durch Hebungen von A 8 nach A 9 abgebildet werden.
  • Anhebung des Endamts des mittleren Dienstes
    von A 9 nach A 10 bzw. A 9 Z nach A 10 Z.
  • Anhebung des Eingangsamts im gehobenen nichttechnischen Dienst
    von A 9 nach A 10
  1. Säule: Neustrukturierung der Erfahrungsstufen

    Der Einstieg soll in allen Besoldungsgruppen in Stufe 3 erfolgen. Dies bedeutet, dass die Erfahrungsstufen 1 und 2 in den Besoldungsgruppen bis A 10 wegfallen sollen und sich damit die Eingangsbesoldung erhöht.
  1. Säule: Rücknahme der Absenkung der Beihilfebemessungssätze

    Die Beihilfebemessungssätze wurden durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 auf einen einheitlichen Beihilfebemessungssatz von 50 % für ab dem 1.1.2013 eingestellte Beamtinnen und Beamte reduziert; auch im Versorgungsfall.

    Von einer Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes auf 70 % sollen künftig wieder berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner, Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähiger Kinder und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger profitieren.
  1. Säule: Erhöhung kinderbezogene Familienzuschläge

    Mit Erhöhungsbeträgen zum Familienzuschlag soll der mindestens 15-prozentige Abstand zur Grundsicherung für Beamtenfamilien mit Kindern sichergestellt werden. Vorgesehen sind aktuell unterschiedliche Beträge.

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/

Seit langem hatte die DSTG die Anhebung der Eingangsämter in allen Laufbahngruppen gefordert. Im mittleren und gehobenen Dienst wurden diese Forderungen nunmehr erfüllt. Für den höheren Dienst bleibt die Forderung bestehen. Ebenso war eine amtsangemessene Alimentation, besonders auch die kinderbezogenen Leistungen, stets im Fokus. Und nicht zuletzt wird die Absenkung der Beihilfebemessungssätze für junge Beamtinnen und Beamten nun revidiert.

Das 4-Säulen-Modell und – aus Sicht der DSTG – im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren noch vorzunehmende Änderungen werden derzeit sowohl innerhalb der DSTG und des BBW als auch mit Vertretern aus Politik und Verwaltung erörtert bzw. von der DSTG und dem BBW im Rahmen von Anhörungen und Gesprächen kommuniziert.
 
 
 
 
 
 
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