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Fachausschuss Arbeitnehmer / Tarif Archiv 2010 - 2013
 
20.10.2013

Sitzung der DSTG Tarifkommission

von links: Bernhard Ritter, Dorothea Faisst-Steigleder und Karl-Heinz Leverkus
 
Die diesjährige Sitzung der Tarifkommission fand bei herrlichem Wetter in Herrsching am Ammersee statt. Für die Oktoberfestwütigen gab es die Möglichkeit, einen Tag früher anzureisen, um bei dem Spektakel mittendrin zu sein.
Die Arbeitssitzung fand die Nachlese der Tarifrunde 2013 für die Länder statt. Herzlichen Dank an alle, die uns so tatkräftig unterstützt haben.
Ohne unsere beamteten Kolleginnen und Kollegen wären wir aufgeschmissen. Aber - ohne den Tarifbereich, der die Vorreiterrolle für die Beamten ebnet, ginge auch nichts. Deswegen können wir nur gemeinsam uns präsentieren und auftreten.

Weiteres Thema war natürlich die Beschäftigung des Personals in den Kfz-Steuerstellen.
Da tauchen bundesweit die gleichen Probleme auf und wir haben uns länderweit ausgetauscht. Leider gilt der TVRatsch in diesem Bereich nicht. Die Verwaltung in Baden-Württemberg verschließt die Augen nicht und hat schon Aktionen aufgezeigt, wie in diesem Bereich Abhilfe geschaffen werden kann.
Einen breiten Raum nahm die Information des Vorsitzenden Karl-Heinz Leverkus bzgl. der "Tarifpflege" ein. Das ist Aufgabe des dbb, aber er ist Mitakteur, wenn es um die Verfolgung der Anträge der Gewerkschaftstage geht. Dazu wurde auf Bundesebene eine Arbeitsgruppe gebildet und es werden Schwerpunkte gesetzt.

Ebenso ein wichtiges Thema ist die VBL. Wenn wir die beamtenähnliche Versorgung nicht hätten, sähen wir "alt" aus. Die Arbeitgeber sind dabei, eine neue Altentabelle/Sterbetafel zu erstellen. Ziel unsererseits muss sein, dass wir uns nicht verschlechtern. Weitere Themen waren die Fort- und Weiterbildung von Arbeitnehmern sowie Altersteilzeit/Demografie.

Insgesamt war es eine informative Sitzung, da alle Bundesländer vertreten sind. Der Austausch ist immens wichtig und jeder kann dann über seinen Tellerrand bzw. sein Bundesland rausschauen.
 
14.10.2013

Sitzung der Bundestarifkommission in Berlin am 26. September 2013

 
Die erste Sitzung nach der Integration dbb und dbb tarifunion fand in Berlin statt. Der Vorsitzende Koll. Willi Russ lässt Revue passieren über den Tarifabschluss der Länder im März 2013. Auch auf die Aktionen in den Ländern bzgl. der Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamten und Versorgungsempfänger wird hingewiesen. Hierbei sei ein besonderer Dank an die Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg gesagt.
Nach der Tarifrunde ist vor der Tarifrunde. Nächstes Jahr findet die Lohn-und Vergütungsrunde für Bund und Kommunen statt. Auch diese Runde wird wieder gemeinsam mit verdi veranstaltet nach Rücksprache mit verdi Vorsitzenden Frank Bsirske. Angedacht ist, ob ein Jubiläumsgeld für 50 Jahre Zugehörigkeit im öffentlichen Dienst eingeführt werden sollte. Nach der Verlängerung der Lebensarbeitszeit bis 67 Jahren ist ein 50 jähriges Dienstjubiläum nicht ausgeschlossen.

Nach der Bundestagswahl wird es spannend, wie sich die neue Regierung zusammensetzt und wer neuer Innenminister wird. Auch hier wird man sich politisch von Gewerkschaftsseite annähern müssen.

Die Auftaktrunde für die Tarifrunde im Kommunalen Bereich findet am 5. 3. 2014 in Potsdam statt. Danach folgen 20./21. März und 31.3. / 1. 4. 2014. Da im Kommunalbereich eine Schlichtung möglich ist, können sich die Verhandlungen rauszögern.

Bericht v. Dorothea Faisst-Steigleder
 
05.03.2013

Erläuterung für die Strukturausgleichszahlungen

Zu den Strukturausgleichzahlungen hat unsere Tarifverantwortliche D. Faisst-Steigleder noch einige Erläuterungen verfasst. Diese finden Sie hier als PDF-Dokument.
 
26.02.2013

Neuigkeiten zum Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-Länder

Klicken Sie hier, um Neuigkeiten zum Strukturausgleich nach § 12 TVU-Länder.
 
03.02.2013

Entgeltfortzahlung und Krankengeld bei Organ- oder Gewebespenden

Klicken Sie hier, um Infos zu Entgeltfortzahlung und Krankengeld bei Organ- oder Gewebespenden zu erhalten.
 
14.01.2013

dbb-Truck am 28.01.2013 um 12:00 Uhr in Stuttgart

Liebe Kolleginnen und Kollegen

schon wieder steht die Lohn- und Vergütungsrunde 2013 für die Landesbediensteten vor der Tür.
Es wird ein harter Kampf werden!!! Deswegen wird in der ersten Begegnung am Montag, 28. Januar 2013 der DBB-Truck um 12.00 Uhr in Stuttgart eintreffen.
Dieser "Hingucker" ist es wert, nach Stuttgart zu kommen und zu zeigen, dass wir uns nicht "unterbuttern" lassen.
Da von der Landesregierung bereits Signalwirkung gegeben wurde, dass für die Beamtinnen und Beamten keine 1:1 Übernahme erfolgen soll (gilt auch für die Versorgungsempfänger) ist es immens wichtig, dass sich deswegen A L L E angesprochen fühlen müssen.

Deswegen nutzen Sie bitte Ihre Mittagspause, um auf den Schloßplatz zu kommen!

Ich freue mich auf die vielen Mitstreiter

Ihre/Eure Dorothea Faisst-Steigleder
 
09.01.2013

dbb-Truck kommt am 28.01.2013 nach Stuttgart

Im Vorfeld der Einkommensrunde 2013 führt der dbb eine Trucktour durch, um die Öffentlichkeit an die Bedeutung eines funktionierenden öffentlichen Dienstes zu erinnern. Der dbb-Truck kommt am 28.01.2013 nach Stuttgart. Neben Stuttgart kommt der dbb-Truck auch nach Dresden, Mainz, Düsseldorf, Hamburg und Berlin.

Teil des jeweiligen Programms wird ein überdimensionales Brettspiel sein.
Mit Hilfe dieses Spiels, bei dem die Mitspieler durch Würfel ans Ziel gelangen, soll die Situation des öffentlichen Dienstes mit all seinen Problemen beschrieben werden. Dazu gehört auch, dass die Mitspieler - ebenfalls überdimensionierte Ereigniskarten ziehen und vorlesen sollen, auf denen Problem der öffentlichen Beschäftigten thematisiert werden.

Wir benötigen nun für dieses Spiel Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die bereit sind, in ihrer Arbeitskleidung mitzuspielen.

Bei Interesse an der Veranstaltung in Stuttgart am 28.01.2013 wenden Sie sich bitte an ihre OV-Vorsitzende / ihren OV-Vorsitzenden.
 
09.01.2013

Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in 2013

Eine Übersicht über Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht im Jahr 2013 finden Sie hier.
 
11.12.2012

Urlaubsanspruch bei Arbeitnehmern im Länderbereich

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat zum 31. Dezember 2012 die bestehende Urlaubsregelung gekündigt. Das ist ein normaler Vorgang und kein Grund zur Panik. Mit der Kündigung der TdL wird das Thema Urlaub Teil der Einkommensrunde 2013.

Aktuelle Infos dazu sowie Auswirkungen der Kündigung durch die TdL finden Sie hier.
 
05.12.2012

Tarifseminar in Königswinter!

In der Zeit vom 30.09. bis 02.10.2012 fand in Königswinter das Tarifseminar des Beamtenbund Baden-Württemberg unter der Leitung von Martin Schuler statt.

Schwerpunktthemen waren die bereinigte Entgeltordnung zum 01.01.2012 und die brandneu in Baden-Württemberg verhandelte Altersteilzeit für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Außerdem wurden alle anstehenden gewerkschaftlichen Themen behandelt und diskutiert.
Ein Erfahrungsaustausch unter den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer bietet sich bei derartigen Seminaren sehr gut an.

Für die DSTG Baden-Württemberg haben Bernhard Ritter und Antje Weidemann teilgenommen. Für Fragen stehen Ihnen die Mitglieder des Arbeitnehmer-Ausschusses gerne zur Verfügung.
 
28.08.2012

Kettenbefristungsverträge

"Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 18. Juli 2012 (Az.: 7 AZR 443/09), dass unter besonderen Umständen die Befristung eines Arbeitsvertrages trotz Vorliegens eines sachlichen Grundes wegen rechtsmissbräuchlicher Ausnutzung der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten unwirksam sein kann.
Der dbb fordert seit langem, befristete Arbeitsverhältnisse auf das unbedingt notwenige Maß zu beschränken. Insbesondere Berufsanfängern und Beschäftigten im öffentlichen Dienst werden vermehrt befristete Arbeitsverträge angeboten. In einem befristeten Arbeitsverhältnis zu stehen, bedeutet für die Beschäftigten, keine Planungssicherheit zu haben.

Daher vertritt der dbb die Position, dass eine sachgrundlose Befristung nicht mehr möglich sein soll. Ebenfalls sollten die Befristungen auf Probe und aufgrund der Zweckbindung von Haushaltsmitteln ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen werden. Bei Kettenbefristungsverträgen ist der Gesetzgeber aufgefordert zu handeln, um den Missbrauchdieser Gestaltungsform zu beenden.

Geklagt hatte eine beim Land Nordrhein –Westfalen beschäftigte Justizangestellte. Die Klägerin war beim beklagen Land aufgrund von insgesamt 13 befristeten Arbeitsverträgen von Juli 1996 bis Dezember 2007 im Geschäftsstellenbereich des Amtsgerichts Köln tätig. Die befristete Beschäftigung diente fast durchweg der Vertretung von Justizangestellten, die sich in Elternzeit oder Sonderurlaub befanden. Mit ihrer Klage griff die Klägerin die Befristung des letzten im Dezember 2006 geschlossenen Vertrags an. Für diese Befristung lag der Sachgrund der Vertretung vor.

Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist die Befristung eines Arbeitsvertrags zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG nennt beispielhaft derartige Sachgründe. Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht dem Sachgrund der Vertretung auch eine größere Anzahl der mit einem Arbeitnehmer geschlossenen befristeten Verträge nicht entgegen. Entscheidend sei allein, ob bei der letzten Befristungsabrede ein Vertretungsfall vorlag.

Das Bundesarbeitsgericht hatte allerdings aus Anlass der vorliegenden Klage Bedenken, ob es an dieser Rechtsprechung uneingeschränkt festhalten könne oder ob diese gegen europäisches Recht verstößt. Das Bundesarbeitsgericht bat deshalb den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Beantwortung der Frage, ob es mit europäischem Recht vereinbar sei, die wiederholte Befristung eines Arbeitsvertrags auch dann auf den im nationalen Recht vorgesehenen Sachgrund der Vertretung zu stützen, wenn bei dem Arbeitgeber ein ständiger Vertretungsbedarf besteht, der ebenso durch unbefristete Einstellungen erfüllt werden könnte. Der EuGH antwortete mit Urteil vom 26. Januar 2012, dass der Umstand, dass ein Arbeitgeber wiederholt oder sogar dauerhaft auf befristete Vertretungen zurückgreife, weder der Annahme eines sachlichen Grundes entgegenstehe, noch daraus das Vorliegen eines Missbrauchs folge. Die nationalen staatlichen Stellen müssten aber auch bei Vorliegen eines sachlichen Grundes alle mit der Verlängerung der befristeten Verträge verbundenen Umstände berücksichtigen, da sie einen Hinweis auf Missbrauch geben können. Bei dieser Prüfung könnten sich die Zahl und Dauer der mit dem selben Arbeitgeber geschlossenen aufeinander folgenden Verträge als relevant erweisen.

Das Bundesarbeitsgericht entschied nun auf Grundlage dieser EuGH-Rechtsprechung, dass an den Grundsätzen der Sachgrundprüfung uneingeschränkt festgehalten werden könne. Allerdings könne unter besonderen Umständen die Befristung eines Arbeitsvertrags trotz Vorliegen eines sachlichen Grundes wegen rechtsmissbräuchlicher Ausnutzung der an sich eröffneten rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten unwirksam sein. An einen solchen nur ausnahmsweise anzunehmenden Rechtsmissbrauch seien hohe Anforderungen zu stellen und alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.

Für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs können nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber sprechen. Bei der vorliegenden Klage sprächen die Gesamtdauer von mehr als 11 Jahren und die Anzahl von 13 befristeten Arbeitsverträgen dafür, dass das beklagte Land die an sich eröffnete Möglichkeit der Vertretungsbefristung rechtsmissbräuchlich ausgenutzt habe.

Das Bundesarbeitsgericht wies am selben Tag die Befristungskontrollklage einer anderen Klägerin ab. Diese war vom 1. März bis zum 30. November 2009 aufgrund von vier jeweils befristeten Arbeitsverträgen bei einem Einzelhandelsunternehmen beschäftigt. Die letzte im Januar 2008 vereinbarte Befristung erfolgte zur Vertretung eines in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers. Die Befristung war nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG gerechtfertigt. Angesichts der Gesamtdauer von 7 Jahren und 9 Monaten sowie der Anzahl von vier Befristungen sah das Gericht keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs.

Der dbb begrüßt das erstgenannte Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Jedoch hat das Bundesarbeitsgericht für die Annahme eines Rechtsmissbrauchs hohe Hürden gesetzt, so dass diese neue Rechtsprechung nur für extrem gelagerte Fälle Veränderungen bringen wird. Wie das zweitgenannte Urteil zeigt, genügt die Gesamtdauer von sieben Jahren und neun Monaten bei vier hintereinander vereinbarten befristeten Verträgen nicht, um einen Rechtsmissbrauch zu bejahen.
"
Quelle dbb
(eingestellt bei dstg-bw.de i.A. von D. Faisst-Steigleder)

 

26.08.2012

Verhandlungen über einen Tarifvertrag über Altersteilzeit für schwerbehinderte Beschäftigte

D. Faisst-Steigleder als Vorsitzende der Landestarifkommission Beamtenbund und Tarifunion war ebenfalls bei den Verhandlungen dabei und hat auf eine Möglichkeit der Wiedereinführung in BW bestanden. Dass es jetzt wahrscheinlich erst zu einem 1. Schritt mit der Einführung für die Schwerbehinderten kommen soll ist bedauerlich. Aber damit haben wir den Fuß in der Tür.

"Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder,
die dbb tarifunion hat am 31. Juli 2012 Verhandlungen mit dem Arbeitgeberverband des Öffentlichen Dienstes des Landes Baden-Württemberg (AVAöD Land BW) über einen Tarifvertrag über Altersteilzeit für schwerbehinderte Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg geführt. Den Verhandlungen waren mehrere Sondierungsgespräche vorausgegangen.
Die dbb tarifunion forderte die Arbeitgeberseite in allen Gesprächen auf, Verhandlungen über eine tarifvertragliche Regelung zur Altersteilzeit für die Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg aufzunehmen. Dies ist auf Grund der Einigung mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom 10. März 2011 möglich. Allerdings lehnte die Arbeitgeberseite eine globale Regelung zur Altersteilzeit für die Landesverwaltung kategorisch ab.
Die dbb tarifunion hält die Forderung nach einer umfassenden Altersteilzeitregelung für alle Beschäftigen weiter aufrecht. Aus Sicht der dbb tarifunion ist die Altersteilzeit ein Baustein, um die Auswirkungen des demografischen Wandels und die berechtigten Interessen der Beschäftigten in einen gerechten Ausgleich zu bringen. Dies machte die dbb tarifunion nunmehr auch in den Verhandlungen deutlich. Gleichwohl verständigte man sich mit dem AVdöD Land BW darauf, zunächst Verhandlungen über eine Altersteilzeitregelung für schwerbehinderte Beschäftigte aufzunehmen. Hierzu tauschten sich beide Seiten nunmehr intensiv aus.
Über den bisherigen Zwischenstand wurde zunächst Stillschweigen vereinbart. Die derzeitigen Zwischenstände werden nunmehr von den zuständigen Gremien bewertet und danach veröffentlicht. Über den Fortgang werden wir – wie gewohnt zeitnah – informieren.
Ulrich Hohndorf
dbb beamtenbund und tarifunion
Leiter Geschäftsbereich Tarif"

 

09.02.2012

Entwicklung zum Thema Urlaubsanspruch bei Krankheit

"Urlaubsansprüche gehen bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter und sind bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht abzugelten."
Lt. Urteil 21.12.2011 - 10 Sa 19/11

 

22.12.2011

Weitere Anpassungen in der Zusatzversorgung

Mit folgendem Link erreichen Sie das dbb-tarifunion-Rundschreiben Nr. 29 /2011 „Weitere Anpassungen in der Zusatzversorgung“.

 

26.07.2011

Tarifabschluss Zusatzversorgung

Am 30. Mai 2011 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes au den Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag Altersversorgung verständigt.

Dieser Tarifvertragsabschluss hat zu vielen Verwirrungen unter den Kolleginnen und Kollegen geführt. Jetzt hat sich die VBL mit einem Merkblatt dazu geäußert das auch jederzeit unter www.vbl.de heruntergeladen werden kann.

Großer Vorteil dieser Meldung ist, dass von seiten der Kolleginnen und Kollegen nichts unternommen werden muss um eine Überprüfung herzustellen. Es wurde Einigkeit erzielt, dass, wenn ein Fall eintritt, wo die Änderungen zum Tragen kommen automatisch von der VBL eine Mitteilung erstellt wird.
Es geht also nichts verloren.

Mit freundlichen Grüßen
D. Faisst-Steigleder

 

30.01.2011

Fachauschuss Arbeitnehmer

Der Fachauschuss Arbeitnehmer hat sich konstituiert. Vorsitzende ist Kollegin Dorothea Faisst-Steigleder, stellv. Vorsitzende Antje Weidemann und Protokollführer Kurt Folie. In dieser 1. Sitzung nach dem Landesverbandstag wurden die speziellen Probleme im Tarifbereich besprochen. Dabei ging es in erster Linie um die anstehende Tarifrunde 2011 der Länder. Da voraussichtlich am 2. März 2011 in Stuttgart eine Großveranstaltung stattfinden soll wurde bereits jetzt darauf hingewiesen, dass der Fachauschusses sich mit Aktivitäten einbringen muss. Die große Schwierigkeit dieser Tarifrunde wird sein, dass es keine Schlichtung gibt. Auch der Alleingang der Landesregierung in Bezug auf die Beamten mit einer zugesagten Lohnerhöhung ab 1. 4. 2011 dient nicht unbedingt der Sachlage im Tarifbereich bei.
Außerdem wurde die ewige und noch nicht absehbare Einigung in der Frage der Neugestaltung des TV-L mit seiner Entgeltordnung diskutiert.
Wir haben uns auch sehr gefreut, dass kurzfristig das Landesleitungsmitglied Andrea Gallasch noch in die Sitzung kam.

v.r.n.l.: Dorothea Faisst-Steigleder (Vorsitzende), Kurt Folie (Protokollführer), Antje Weidemann (stellvertr. Vorsitzende),
Bernhard Ritter, Margit Vetter

 

02.01.2011

Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

Die VBL, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, ist die größte Zusatzversorgungseinrichtung für Betriebsrenten im öffentlichen Dienst.

Vorweg die Vorteile:

> > Lebenslange zusätzliche Rente im Alter
> > Absicherung der Hinterbliebenen
> > Erwerbsminderungsrente
> > Anrechnung von Elternzeit als fingierte Beitragszeit

Wichtige Voraussetzungen für die VBLklassik-Rente:

> > Eintritt des Versicherungsfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung
> > Erfüllung der Wartezeit von insgesamt 60 Umlage- oder Beitragsmonaten
> > (nicht zwingend aufeinanderfolgend)
> > Stellung eines Antrags auf Betriebsrente bei der VBL

Die betriebliche Altersversorgung wird den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes durch tarifvertragliche Vereinbarung ermöglicht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mit Abschluss des Arbeitsvertrags Sie bei der VBL zusätzlich zu versichern.

Durch diese Versicherung bei der VBL sind Sie bei Erwerbsminderung, im Alter und für Ihre Hinterbliebenen besser abgesichert als viele Beschäftigte außerhalb des öffentlichen Dienstes.

ELTERNZEIT

Nach der Geburt Ihres Kindes haben Sie als Mutter oder Vater nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren.
Durch den TV Altersversorgung (ATV) erhalten Sie auch während der Freistellung von der Arbeit zusätzliche Rentenbausteine als soziale Komponente.
Vorteil: Auch ohne Beitragszahlung von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber während der Elternzeit erhöht sich Ihre Rentenanwartschaft aus der VBLklassik.
Hierzu erhalten Sie für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Elternzeit besteht, monatlich weitere Versorgungspunkte. Da Sie in dieser Zeit tatsächlich kein Entgelt beziehen, wird für Ihre Zusatzversorgung fiktiv für jeden vollen Kalendermonat Ihrer Elternzeit ein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt in Höhe von 500 Euro zugrunde gelegt. Aus diesem fiktiven Entgelt, welches Ihnen je Kind für höchstens 36 Kalendermonate zusteht, ergeben sich Ihre Versorgungspunkte in der VBLklassik während der Elternzeit. Auch Mutterschutzzeiten nach der Geburt eines Kindes werden in diesem Sinne als Elternzeit gewertet.

BEURLAUBUNG

Wenn ich unbezahlten Urlaub ohne Bezüge nehme, bleibt die Pflichtversicherung bestehen. Versorgungspunkte werden jedoch in dieser Zeit nicht erworben.

KRANKHEIT

Wenn man länger als 6 Wochen krank ist, hat man Anspruch auf Krankengeldzuschuss. In den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Krankheit erhält man vom Arbeitgeber Entgeltfortzahlung und automatisch auch Anwartschaft auf die Betriebsrente.
Ab der 7. Woche hat man Anspruch auch Krankengeldzuschuss. Obwohl man tatsächlich kein zusatzversorgungsrechtliches Entgelt mehr verdient, erhält man weiterhin Versorgungspunkte für die Altersabsicherung. Hierzu wird für die Zusatzversorgung bei der VBL ein fiktives Entgelt unterstellt, das sich an dem regulären Tabellenentgelt der letzten drei vollen Kalendermonate orientiert.

Krankengeldzuschuss erhält man längstens bis zur 39. Woche. Wenn der Anspruch auf Krankengeldzuschuss erloschen ist, bleibt die Pflichtversicherung bestehen. Versorgungspunkte werden jedoch in dieser Zeit nicht mehr erworben.

ALTERSTEILZEIZ

Wenn man Altersteilzeit vereinbart hat wird man in der Zusatzversorgung so gestellt, als ob man 90 Prozent des vor Beginn der Altersteilzeit maßgebenden zusatzversorgungspflichtiges Arbeitsentgelts erzielt hätte. Ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis führt damit in der Regel nur zu geringen Einbußen bei der Betriebsrente.

BEENDIGUNG DER BESCHÄFTIGUNG

Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird man aus der Pflichtversicherung abgemeldet. Es besteht dann eine beitragsfreie Versicherung. Eine Fortführung der VBLklassik durch freiwillige Beiträge nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht möglich.

RENTENBEZUG

Was passiert mit der VBL, wenn ich das Beschäftigungsverhältnis beende, weil ich nun Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalte?
Rentenleistungen aus der VLklassik erhalte ich,
sofern

a) die erforderliche Wartezeit erfüllt ist
b) der Versicherungsfall eingetreten ist
c) ein Antrag auf Betriebsrente gestellt ist (bitte unbedingt beachten!!!)

Bei Eintritt in den Versicherungsfall lehnt sich die Betriebsrente an die Anspruchsvoraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung an. Ab diesem Zeitpunkt wird auch (auf Antrag!) die VBLklassik Zahlungen leisten.

DIE BETRIEBSRENTE WIRD NUR AUF ANTRAG GEZAHLT!

Der Eintritt des Versicherungs ist durch Vorlage des Rentenbescheids nachzuweisen (möglichst mit beglaubigter Kopie). Dem Rentenantrag ist die Meldung über die Krankenversicherung auf einem besonderen Vordruck beizufügen.

Falls man vorzeitig in den Ruhestand gehen möchte, vermindert sich auch die Betriebsrente entsprechen der Kürzung der Rente.

Nähere bzw. detaillierte Informationen bitte direkt bei der VBL einholen.
Das ist nur ein Auszug der wichtigsten Fragen.

 

12.08.2010

Kennen Sie die häufigsten Rentenirrtümer?

Ein Irrtum ist z.B.:
"Die Rente kommt automatisch ...."
Richtig ist: Nein, leider nicht. Alle Leistungen aus der Rentenversicherung müssen beantragt werden.
Wichtig: Rentenanträge drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn stellen.

Interessiert?
Lesen Sie dazu die Informationen der Rentenversicherung Bund, zusammengestellt von unserer DSTG-Tarifreferentin Dorothea Faisst-Steigleder, hier.

 


 
 
 
 
 
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