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Arbeitnehmer - Tarif Archiv |
Fachausschuss
Arbeitnehmer / Tarif Archiv 2010 - 2013 |
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20.10.2013
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Sitzung der DSTG Tarifkommission |
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von links: Bernhard Ritter, Dorothea Faisst-Steigleder und Karl-Heinz Leverkus |
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Die diesjährige Sitzung der Tarifkommission fand bei herrlichem Wetter
in Herrsching am Ammersee statt. Für die Oktoberfestwütigen gab es die
Möglichkeit, einen Tag früher anzureisen, um bei dem Spektakel
mittendrin zu sein.
Die Arbeitssitzung fand die Nachlese der Tarifrunde 2013 für die Länder
statt. Herzlichen Dank an alle, die uns so tatkräftig unterstützt haben.
Ohne unsere beamteten Kolleginnen und Kollegen wären wir aufgeschmissen.
Aber - ohne den Tarifbereich, der die Vorreiterrolle für die Beamten
ebnet, ginge auch nichts. Deswegen können wir nur gemeinsam uns
präsentieren und auftreten.
Weiteres Thema war natürlich die Beschäftigung des Personals in den
Kfz-Steuerstellen.
Da tauchen bundesweit die gleichen Probleme auf und wir haben uns
länderweit ausgetauscht. Leider gilt der TVRatsch in diesem Bereich
nicht. Die Verwaltung in Baden-Württemberg verschließt die Augen nicht
und hat schon Aktionen aufgezeigt, wie in diesem Bereich Abhilfe
geschaffen werden kann.
Einen breiten Raum nahm die Information des Vorsitzenden Karl-Heinz
Leverkus bzgl. der "Tarifpflege" ein. Das ist Aufgabe des dbb, aber er
ist Mitakteur, wenn es um die Verfolgung der Anträge der
Gewerkschaftstage geht. Dazu wurde auf Bundesebene eine Arbeitsgruppe
gebildet und es werden Schwerpunkte gesetzt.
Ebenso ein wichtiges Thema ist die VBL. Wenn wir die beamtenähnliche
Versorgung nicht hätten, sähen wir "alt" aus. Die Arbeitgeber sind
dabei, eine neue Altentabelle/Sterbetafel zu erstellen. Ziel
unsererseits muss sein, dass wir uns nicht verschlechtern. Weitere
Themen waren die Fort- und Weiterbildung von Arbeitnehmern sowie
Altersteilzeit/Demografie.
Insgesamt war es eine informative Sitzung, da alle Bundesländer
vertreten sind. Der Austausch ist immens wichtig und jeder kann dann
über seinen Tellerrand bzw. sein Bundesland rausschauen.
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14.10.2013
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Sitzung der Bundestarifkommission in Berlin am 26. September 2013 |
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Die erste Sitzung nach der Integration dbb und dbb tarifunion fand in Berlin statt.
Der Vorsitzende Koll. Willi Russ lässt Revue passieren über den Tarifabschluss der
Länder im März 2013. Auch auf die Aktionen in den Ländern bzgl. der Übernahme des
Tarifergebnisses für die Beamten und Versorgungsempfänger wird hingewiesen.
Hierbei sei ein besonderer Dank an die Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg
gesagt.
Nach der Tarifrunde ist vor der Tarifrunde. Nächstes Jahr findet die Lohn-und
Vergütungsrunde für Bund und Kommunen statt. Auch diese Runde wird wieder gemeinsam
mit verdi veranstaltet nach Rücksprache mit verdi Vorsitzenden Frank Bsirske.
Angedacht ist, ob ein Jubiläumsgeld für 50 Jahre Zugehörigkeit im öffentlichen Dienst
eingeführt werden sollte. Nach der Verlängerung der Lebensarbeitszeit bis 67 Jahren ist ein
50 jähriges Dienstjubiläum nicht ausgeschlossen.
Nach der Bundestagswahl wird es spannend, wie sich die neue Regierung zusammensetzt
und wer neuer Innenminister wird. Auch hier wird man sich politisch von Gewerkschaftsseite
annähern müssen.
Die Auftaktrunde für die Tarifrunde im Kommunalen Bereich findet am 5. 3. 2014 in
Potsdam statt. Danach folgen 20./21. März und 31.3. / 1. 4. 2014.
Da im Kommunalbereich eine Schlichtung möglich ist, können sich die Verhandlungen
rauszögern.
Bericht v. Dorothea Faisst-Steigleder
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05.03.2013
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Erläuterung für die Strukturausgleichszahlungen |
Zu den Strukturausgleichzahlungen hat unsere Tarifverantwortliche D. Faisst-Steigleder
noch einige Erläuterungen verfasst. Diese finden Sie
hier als
PDF-Dokument. |
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26.02.2013
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Neuigkeiten zum Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-Länder |
Klicken Sie
hier, um
Neuigkeiten zum Strukturausgleich nach § 12 TVU-Länder. |
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03.02.2013
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Entgeltfortzahlung und Krankengeld bei Organ-
oder Gewebespenden |
Klicken Sie
hier, um Infos zu Entgeltfortzahlung und Krankengeld bei Organ- oder Gewebespenden
zu erhalten. |
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14.01.2013
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dbb-Truck am 28.01.2013 um 12:00 Uhr in Stuttgart |
Liebe Kolleginnen und Kollegen
schon wieder steht die Lohn- und Vergütungsrunde 2013 für die Landesbediensteten vor der Tür.
Es wird ein harter Kampf werden!!! Deswegen wird in der ersten Begegnung am Montag, 28. Januar 2013 der DBB-Truck um 12.00 Uhr in Stuttgart eintreffen.
Dieser "Hingucker" ist es wert, nach Stuttgart zu kommen und zu zeigen, dass wir uns nicht "unterbuttern" lassen.
Da von der Landesregierung bereits Signalwirkung gegeben wurde, dass für die Beamtinnen und Beamten keine 1:1 Übernahme erfolgen soll (gilt auch für die Versorgungsempfänger) ist es immens wichtig, dass sich deswegen A L L E angesprochen fühlen müssen.
Deswegen nutzen Sie bitte Ihre Mittagspause, um auf den Schloßplatz zu kommen!
Ich freue mich auf die vielen Mitstreiter
Ihre/Eure Dorothea Faisst-Steigleder
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09.01.2013
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dbb-Truck kommt am 28.01.2013 nach Stuttgart |
Im Vorfeld der Einkommensrunde 2013 führt der dbb eine Trucktour durch, um die
Öffentlichkeit an die Bedeutung eines funktionierenden öffentlichen Dienstes zu
erinnern. Der dbb-Truck kommt am 28.01.2013 nach Stuttgart. Neben Stuttgart
kommt der dbb-Truck auch nach Dresden, Mainz, Düsseldorf, Hamburg und Berlin.
Teil des jeweiligen Programms wird ein überdimensionales Brettspiel sein. Mit Hilfe dieses Spiels, bei dem die Mitspieler
durch Würfel ans Ziel gelangen, soll die Situation des öffentlichen Dienstes mit all seinen Problemen beschrieben werden. Dazu gehört auch,
dass die Mitspieler - ebenfalls überdimensionierte Ereigniskarten ziehen und vorlesen sollen, auf denen Problem der öffentlichen
Beschäftigten thematisiert werden.
Wir benötigen nun für dieses Spiel Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die bereit sind, in ihrer Arbeitskleidung mitzuspielen.
Bei Interesse an der Veranstaltung in Stuttgart am 28.01.2013 wenden Sie sich
bitte an ihre OV-Vorsitzende / ihren OV-Vorsitzenden.
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09.01.2013
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Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in 2013 |
Eine Übersicht über Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht im Jahr 2013 finden
Sie
hier.
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11.12.2012
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Urlaubsanspruch bei Arbeitnehmern im
Länderbereich |
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat zum 31. Dezember 2012 die bestehende Urlaubsregelung gekündigt. Das ist ein normaler Vorgang und kein Grund zur Panik. Mit der Kündigung der TdL wird das Thema Urlaub Teil der Einkommensrunde 2013.
Aktuelle Infos dazu sowie Auswirkungen der Kündigung durch die TdL finden Sie
hier.
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05.12.2012
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Tarifseminar in Königswinter! |
In der Zeit vom 30.09. bis 02.10.2012 fand in Königswinter das Tarifseminar des Beamtenbund
Baden-Württemberg unter der Leitung von Martin Schuler statt.
Schwerpunktthemen waren die bereinigte Entgeltordnung zum 01.01.2012 und die brandneu
in Baden-Württemberg verhandelte Altersteilzeit für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Außerdem wurden alle anstehenden gewerkschaftlichen Themen behandelt und
diskutiert.
Ein Erfahrungsaustausch unter den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer bietet sich bei
derartigen Seminaren sehr gut an.
Für die DSTG Baden-Württemberg haben Bernhard Ritter und Antje Weidemann teilgenommen.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitglieder des Arbeitnehmer-Ausschusses gerne zur Verfügung.
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28.08.2012
Kettenbefristungsverträge
"Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 18. Juli 2012
(Az.: 7 AZR 443/09), dass unter besonderen Umständen die
Befristung eines Arbeitsvertrages trotz Vorliegens eines sachlichen
Grundes wegen rechtsmissbräuchlicher Ausnutzung der rechtlichen
Gestaltungsmöglichkeiten unwirksam sein kann.
Der dbb fordert seit langem, befristete Arbeitsverhältnisse auf das
unbedingt notwenige Maß zu beschränken. Insbesondere
Berufsanfängern und Beschäftigten im öffentlichen Dienst werden vermehrt
befristete Arbeitsverträge angeboten. In einem befristeten
Arbeitsverhältnis zu stehen, bedeutet für die Beschäftigten, keine
Planungssicherheit zu haben.
Daher vertritt der dbb die Position, dass eine sachgrundlose Befristung nicht mehr möglich sein soll. Ebenfalls sollten die
Befristungen auf Probe und aufgrund der Zweckbindung von Haushaltsmitteln ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen werden. Bei
Kettenbefristungsverträgen ist der Gesetzgeber aufgefordert zu handeln, um den Missbrauchdieser Gestaltungsform zu beenden.
Geklagt hatte eine beim Land Nordrhein –Westfalen beschäftigte
Justizangestellte. Die Klägerin war beim beklagen Land aufgrund von
insgesamt 13 befristeten Arbeitsverträgen von Juli 1996 bis Dezember
2007 im Geschäftsstellenbereich des Amtsgerichts Köln tätig.
Die befristete Beschäftigung diente fast durchweg der Vertretung von
Justizangestellten, die sich in Elternzeit oder Sonderurlaub
befanden. Mit ihrer Klage griff die Klägerin die Befristung des letzten
im Dezember 2006 geschlossenen Vertrags an. Für diese
Befristung lag der Sachgrund der Vertretung vor.
Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist die
Befristung eines Arbeitsvertrags zulässig, wenn sie durch
einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG
nennt beispielhaft derartige Sachgründe. Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2
Nr. 3 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn der Arbeitnehmer zur
Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht dem
Sachgrund der Vertretung auch eine größere Anzahl der mit einem
Arbeitnehmer geschlossenen befristeten Verträge nicht entgegen.
Entscheidend sei allein, ob bei der letzten Befristungsabrede ein
Vertretungsfall vorlag.
Das Bundesarbeitsgericht hatte allerdings aus Anlass der vorliegenden
Klage Bedenken, ob es an dieser Rechtsprechung uneingeschränkt
festhalten könne oder ob diese gegen europäisches Recht verstößt. Das
Bundesarbeitsgericht bat deshalb den Europäischen Gerichtshof
(EuGH) um Beantwortung der Frage, ob es mit europäischem Recht vereinbar
sei, die wiederholte Befristung eines Arbeitsvertrags auch
dann auf den im nationalen Recht vorgesehenen Sachgrund der Vertretung
zu stützen, wenn bei dem Arbeitgeber ein ständiger
Vertretungsbedarf besteht, der ebenso durch unbefristete Einstellungen
erfüllt werden könnte. Der EuGH antwortete mit Urteil
vom 26. Januar 2012, dass der Umstand, dass ein Arbeitgeber wiederholt
oder sogar dauerhaft auf befristete Vertretungen zurückgreife,
weder der Annahme eines sachlichen Grundes entgegenstehe, noch daraus
das Vorliegen eines Missbrauchs folge. Die nationalen
staatlichen Stellen müssten aber auch bei Vorliegen eines sachlichen
Grundes alle mit der Verlängerung der befristeten Verträge
verbundenen Umstände berücksichtigen, da sie einen Hinweis auf
Missbrauch geben können. Bei dieser Prüfung könnten sich die Zahl
und Dauer der mit dem selben Arbeitgeber geschlossenen aufeinander
folgenden Verträge als relevant erweisen.
Das Bundesarbeitsgericht entschied nun auf Grundlage dieser
EuGH-Rechtsprechung, dass an den Grundsätzen der Sachgrundprüfung
uneingeschränkt festgehalten werden könne. Allerdings könne unter
besonderen Umständen die Befristung eines Arbeitsvertrags trotz
Vorliegen eines sachlichen Grundes wegen rechtsmissbräuchlicher
Ausnutzung der an sich eröffneten rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
unwirksam sein. An einen solchen nur ausnahmsweise anzunehmenden
Rechtsmissbrauch seien hohe Anforderungen zu stellen und alle
Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.
Für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs können nach Auffassung des
Bundesarbeitsgerichts insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer
oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufeinander folgenden
befristeten Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber sprechen. Bei
der vorliegenden Klage sprächen die Gesamtdauer von mehr als 11 Jahren
und die Anzahl von 13 befristeten Arbeitsverträgen dafür, dass
das beklagte Land die an sich eröffnete Möglichkeit der
Vertretungsbefristung rechtsmissbräuchlich ausgenutzt habe.
Das Bundesarbeitsgericht wies am selben Tag die Befristungskontrollklage
einer anderen Klägerin ab. Diese war vom 1. März bis
zum 30. November 2009 aufgrund von vier jeweils befristeten
Arbeitsverträgen bei einem Einzelhandelsunternehmen beschäftigt. Die
letzte im Januar 2008 vereinbarte Befristung erfolgte zur Vertretung
eines in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers. Die Befristung
war nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG gerechtfertigt. Angesichts der
Gesamtdauer von 7 Jahren und 9 Monaten sowie der Anzahl von
vier Befristungen sah das Gericht keine Anhaltspunkte für das Vorliegen
eines Rechtsmissbrauchs.
Der dbb begrüßt das erstgenannte Urteil des Bundesarbeitsgerichts.
Jedoch hat das Bundesarbeitsgericht für die Annahme eines
Rechtsmissbrauchs hohe Hürden gesetzt, so dass diese neue Rechtsprechung
nur für extrem gelagerte Fälle Veränderungen bringen wird.
Wie das zweitgenannte Urteil zeigt, genügt die Gesamtdauer von sieben
Jahren und neun Monaten bei vier hintereinander vereinbarten
befristeten Verträgen nicht, um einen Rechtsmissbrauch zu bejahen."
Quelle dbb
(eingestellt bei dstg-bw.de i.A. von D. Faisst-Steigleder)
26.08.2012
Verhandlungen über einen Tarifvertrag über Altersteilzeit für schwerbehinderte Beschäftigte
D. Faisst-Steigleder als Vorsitzende der Landestarifkommission Beamtenbund und Tarifunion war ebenfalls bei den Verhandlungen
dabei und hat auf eine Möglichkeit der Wiedereinführung in BW bestanden. Dass es jetzt wahrscheinlich erst zu einem 1. Schritt
mit der Einführung für die Schwerbehinderten kommen soll ist bedauerlich. Aber damit haben wir den Fuß in der Tür.
"Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder,
die dbb tarifunion hat am 31. Juli 2012 Verhandlungen mit dem Arbeitgeberverband des Öffentlichen Dienstes des Landes
Baden-Württemberg (AVAöD Land BW) über einen Tarifvertrag über Altersteilzeit für schwerbehinderte Beschäftigte des Landes
Baden-Württemberg geführt. Den Verhandlungen waren mehrere Sondierungsgespräche vorausgegangen.
Die dbb tarifunion forderte die Arbeitgeberseite in allen Gesprächen
auf, Verhandlungen über eine tarifvertragliche Regelung
zur Altersteilzeit für die Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg
aufzunehmen. Dies ist auf Grund der Einigung mit der
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom 10. März 2011 möglich.
Allerdings lehnte die Arbeitgeberseite eine globale Regelung
zur Altersteilzeit für die Landesverwaltung kategorisch ab.
Die dbb tarifunion hält die Forderung nach einer umfassenden
Altersteilzeitregelung für alle Beschäftigen weiter aufrecht. Aus
Sicht der dbb tarifunion ist die Altersteilzeit ein Baustein, um die
Auswirkungen des demografischen Wandels und die berechtigten
Interessen der Beschäftigten in einen gerechten Ausgleich zu bringen.
Dies machte die dbb tarifunion nunmehr auch in den
Verhandlungen deutlich. Gleichwohl verständigte man sich mit dem AVdöD
Land BW darauf, zunächst Verhandlungen über eine
Altersteilzeitregelung für schwerbehinderte Beschäftigte aufzunehmen.
Hierzu tauschten sich beide Seiten nunmehr intensiv aus.
Über den bisherigen Zwischenstand wurde zunächst Stillschweigen
vereinbart. Die derzeitigen Zwischenstände werden nunmehr von den
zuständigen Gremien bewertet und danach veröffentlicht. Über den
Fortgang werden wir – wie gewohnt zeitnah – informieren.
Ulrich Hohndorf
dbb beamtenbund und tarifunion
Leiter Geschäftsbereich Tarif"
09.02.2012
Entwicklung zum Thema Urlaubsanspruch bei Krankheit
"Urlaubsansprüche gehen bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit
spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter und sind bei
einer
späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht abzugelten."
Lt. Urteil 21.12.2011 -
10 Sa 19/11
22.12.2011
Weitere Anpassungen in der Zusatzversorgung
Mit folgendem Link erreichen Sie das dbb-tarifunion-Rundschreiben Nr. 29 /2011
„Weitere Anpassungen in der
Zusatzversorgung“.
26.07.2011
Tarifabschluss Zusatzversorgung
Am 30. Mai 2011 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen
Dienstes au den Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag
Altersversorgung verständigt.
Dieser Tarifvertragsabschluss hat zu vielen Verwirrungen unter den Kolleginnen und Kollegen geführt. Jetzt hat sich die VBL mit
einem Merkblatt dazu geäußert das auch jederzeit unter www.vbl.de heruntergeladen
werden kann.
Großer Vorteil dieser Meldung ist, dass von seiten der Kolleginnen und
Kollegen nichts unternommen werden muss um eine Überprüfung
herzustellen. Es wurde Einigkeit erzielt, dass, wenn ein Fall eintritt,
wo die Änderungen zum Tragen kommen automatisch von der VBL
eine Mitteilung erstellt wird.
Es geht also nichts verloren.
Mit freundlichen Grüßen
D. Faisst-Steigleder
30.01.2011
Fachauschuss Arbeitnehmer
Der Fachauschuss Arbeitnehmer hat sich konstituiert. Vorsitzende ist
Kollegin Dorothea Faisst-Steigleder, stellv. Vorsitzende Antje
Weidemann und Protokollführer Kurt Folie. In dieser 1. Sitzung nach dem
Landesverbandstag wurden die speziellen Probleme im
Tarifbereich besprochen. Dabei ging es in erster Linie um die anstehende
Tarifrunde 2011 der Länder. Da voraussichtlich am 2. März
2011 in Stuttgart eine Großveranstaltung stattfinden soll wurde bereits
jetzt darauf hingewiesen, dass der Fachauschusses sich mit
Aktivitäten einbringen muss. Die große Schwierigkeit dieser Tarifrunde
wird sein, dass es keine Schlichtung gibt. Auch der Alleingang
der Landesregierung in Bezug auf die Beamten mit einer zugesagten
Lohnerhöhung ab 1. 4. 2011 dient nicht unbedingt der Sachlage im
Tarifbereich bei.
Außerdem wurde die ewige und noch nicht absehbare Einigung in der Frage der Neugestaltung des TV-L mit seiner Entgeltordnung
diskutiert.
Wir haben uns auch sehr gefreut, dass kurzfristig das Landesleitungsmitglied Andrea Gallasch noch in die Sitzung kam.
v.r.n.l.: Dorothea Faisst-Steigleder (Vorsitzende), Kurt Folie (Protokollführer), Antje Weidemann
(stellvertr. Vorsitzende), Bernhard Ritter, Margit Vetter
02.01.2011
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Die VBL, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, ist die größte
Zusatzversorgungseinrichtung für Betriebsrenten im öffentlichen
Dienst.
Vorweg die Vorteile:
> > Lebenslange zusätzliche Rente im Alter
> > Absicherung der Hinterbliebenen
> > Erwerbsminderungsrente
> > Anrechnung von Elternzeit als fingierte Beitragszeit
Wichtige Voraussetzungen für die VBLklassik-Rente:
> > Eintritt des Versicherungsfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung
> > Erfüllung der Wartezeit von insgesamt 60 Umlage- oder Beitragsmonaten
> > (nicht zwingend aufeinanderfolgend)
> > Stellung eines Antrags auf Betriebsrente bei der VBL
Die betriebliche Altersversorgung wird den Beschäftigten des
öffentlichen Dienstes durch tarifvertragliche Vereinbarung ermöglicht.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mit Abschluss des Arbeitsvertrags Sie
bei der VBL zusätzlich zu versichern.
Durch diese Versicherung bei der VBL sind Sie bei Erwerbsminderung, im
Alter und für Ihre Hinterbliebenen besser abgesichert als viele
Beschäftigte außerhalb des öffentlichen Dienstes.
ELTERNZEIT
Nach der Geburt Ihres Kindes haben Sie als Mutter oder Vater nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz einen Anspruch auf
unbezahlte Freistellung von der Arbeit für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren.
Durch den TV Altersversorgung (ATV) erhalten Sie auch während der
Freistellung von der Arbeit zusätzliche Rentenbausteine als soziale
Komponente.
Vorteil: Auch ohne Beitragszahlung von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber während der Elternzeit erhöht sich Ihre Rentenanwartschaft
aus der VBLklassik.
Hierzu erhalten Sie für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Elternzeit
besteht, monatlich weitere Versorgungspunkte. Da Sie in dieser
Zeit tatsächlich kein Entgelt beziehen, wird für Ihre Zusatzversorgung
fiktiv für jeden vollen Kalendermonat Ihrer Elternzeit ein
zusatzversorgungspflichtiges Entgelt in Höhe von 500 Euro zugrunde
gelegt. Aus diesem fiktiven Entgelt, welches Ihnen je Kind für
höchstens 36 Kalendermonate zusteht, ergeben sich Ihre Versorgungspunkte
in der VBLklassik während der Elternzeit. Auch
Mutterschutzzeiten nach der Geburt eines Kindes werden in diesem Sinne
als Elternzeit gewertet.
BEURLAUBUNG
Wenn ich unbezahlten Urlaub ohne Bezüge nehme, bleibt die
Pflichtversicherung bestehen. Versorgungspunkte werden jedoch in dieser
Zeit nicht erworben.
KRANKHEIT
Wenn man länger als 6 Wochen krank ist, hat man Anspruch auf Krankengeldzuschuss. In den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit
aufgrund der Krankheit erhält man vom Arbeitgeber Entgeltfortzahlung und automatisch auch Anwartschaft auf die Betriebsrente.
Ab der 7. Woche hat man Anspruch auch Krankengeldzuschuss. Obwohl man tatsächlich kein zusatzversorgungsrechtliches Entgelt mehr
verdient, erhält man weiterhin Versorgungspunkte für die Altersabsicherung. Hierzu wird für die Zusatzversorgung bei der VBL ein
fiktives Entgelt unterstellt, das sich an dem regulären Tabellenentgelt der letzten drei vollen Kalendermonate orientiert.
Krankengeldzuschuss erhält man längstens bis zur 39. Woche. Wenn der Anspruch auf Krankengeldzuschuss erloschen ist, bleibt die
Pflichtversicherung bestehen. Versorgungspunkte werden jedoch in dieser Zeit nicht mehr erworben.
ALTERSTEILZEIZ
Wenn man Altersteilzeit vereinbart hat wird man in der Zusatzversorgung so gestellt, als ob man 90 Prozent des vor Beginn der
Altersteilzeit maßgebenden zusatzversorgungspflichtiges Arbeitsentgelts erzielt hätte. Ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis führt
damit in der Regel nur zu geringen Einbußen bei der Betriebsrente.
BEENDIGUNG DER BESCHÄFTIGUNG
Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird man aus der Pflichtversicherung abgemeldet. Es besteht dann eine beitragsfreie
Versicherung. Eine Fortführung der VBLklassik durch freiwillige Beiträge nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht
möglich.
RENTENBEZUG
Was passiert mit der VBL, wenn ich das Beschäftigungsverhältnis beende, weil ich nun Leistungen aus der gesetzlichen
Rentenversicherung erhalte?
Rentenleistungen aus der VLklassik erhalte ich,
sofern
a) die erforderliche Wartezeit erfüllt ist
b) der Versicherungsfall eingetreten ist
c) ein Antrag auf Betriebsrente gestellt ist (bitte unbedingt beachten!!!)
Bei Eintritt in den Versicherungsfall lehnt sich die Betriebsrente an die Anspruchsvoraussetzungen in der gesetzlichen
Rentenversicherung an. Ab diesem Zeitpunkt wird auch (auf Antrag!) die VBLklassik Zahlungen leisten.
DIE BETRIEBSRENTE WIRD NUR AUF ANTRAG GEZAHLT!
Der Eintritt des Versicherungs ist durch Vorlage des Rentenbescheids nachzuweisen (möglichst mit beglaubigter Kopie). Dem
Rentenantrag ist die Meldung über die Krankenversicherung auf einem besonderen Vordruck beizufügen.
Falls man vorzeitig in den Ruhestand gehen möchte, vermindert sich auch die Betriebsrente entsprechen der Kürzung der Rente.
Nähere bzw. detaillierte Informationen bitte direkt bei der VBL einholen.
Das ist nur ein Auszug der wichtigsten Fragen.
12.08.2010
Kennen Sie die häufigsten Rentenirrtümer?
Ein Irrtum ist z.B.:
"Die Rente kommt automatisch ...."
Richtig ist: Nein, leider nicht. Alle Leistungen aus der Rentenversicherung müssen beantragt werden.
Wichtig: Rentenanträge drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn stellen.
Interessiert?
Lesen Sie dazu die Informationen der Rentenversicherung Bund, zusammengestellt von unserer DSTG-Tarifreferentin
Dorothea Faisst-Steigleder, hier.
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