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03.05.2015 |
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Übernahme des Tarifabschlusses auf die Beamten und Versorgungsempfänger wieder nicht zeitgleich |
Der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst in Höhe von 2,1% ab 01.03.15 und 2,3% ab 01.03.16 (mindestens 75,-- €) wird auf die baden-württembergischen Beamten und Versorgungsempfänger inhalts- aber nur teilweise zeitgleich wie folgt übertragen:
Besoldungsgruppen bis A 9 ab 01.03.2015
Besoldungsgruppen A 10 und A 11 ab 01.07.2015
Besoldungsgruppen ab A 12 ab 01.11.2015
Auszubildende und Praktikanten erhalten ab 01.03.2015 einen Festbetrag von 30,-- € und ab 01.03.2016 einen weiteren Festbetrag von 30,-- € monatlich mehr Gehalt.
Von diesen Erhöhungen geht die Zuweisung i.H.v. 0,2 Prozentpunkten in die Versorgungsrücklage ab.
Dies ist eine kleine Verkürzung der zeitlichen Verschiebung gegenüber der Gehaltsanpassung 2013/14. Wenigstens erhält der mittlere Dienst und der im Eingangsamt um 4 % abgesenkte gehobene Dienst die zeitgleiche Übertragung. Aber: Angesichts sprudelnder Steuereinnahmen und Einsparungen bei den Beamten und Versorgungsempfängern an anderen Stellen ist die zeitliche Verschiebung ab Besoldungsgruppe A 10 weder durch eine schlechte Haushaltslage zu rechtfertigen noch ein Zeichen der Wertschätzung. Andere Bundesländer haben hier dazu gelernt: Neben Bayern und Hamburg haben dieses Mal auch Rheinland-Pfalz und Sachsen den Tarifabschluss zeit- und inhaltsgleich auf ihre Beamten und Versorgungsempfänger übertragen und damit dafür gesorgt, dass sie nicht noch weiter von der allgemeinen Gehaltsentwicklung abgekoppelt werden.
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