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29.09.2021

Tag der Steuergerechtigkeit am 29. September 2021

Die Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg ist Mitglied im Team Steuergerechtigkeit.

Über 12.000 Kolleginnen und Kollegen auf den Finanzämtern von Tauberbischofsheim bis Waldshut-Tiengen und von Freiburg bis Ulm setzen sich täglich für sie ein.

Und die DSTG kämpft jeden Tag dafür, dass unsere Kolleginnen und Kollegen dafür gut ausgestattet und angemessen bezahlt werden!
 
 
 
Gedanken zum Tag der Steuergerechtigkeit am 29. September

Seit 2015 veranstaltet die DSTG jährlich einen „Tag der Steuergerechtigkeit“. Am 29. September ist es wieder so weit. An diesem Tag wollen wir kurz innehalten, um uns gemeinsam mit Ihnen den tieferen Sinn der täglichen Arbeit in den Finanzbehörden bewusst zu machen.

Und ein zweites Anliegen verfolgen wir mit dem Aktionstag: Als größte Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung wollen wir der Öffentlichkeit zeigen, dass wir seit mehr als sieben Jahrzehnten für eine gerechte Besteuerung eintreten. Wir setzen uns ein für ein Steuerrecht, das nur gerecht ist, wenn es gleichmäßig angewendet wird. Ohne willkürliche Ausnahmen. Wir setzen uns ein für ein Steuerrecht, das nur dann gerecht ist, wenn es gemäß den Gesetzen in rechtsstaatlicher Weise angewandt wird. Und wir setzen uns ein für ein Steuerrecht, das vom Leistungsfähigkeitsprinzip und von staatlicher Fairness geprägt ist. Wir wollen nicht, dass der Ehrliche der Dumme ist. Daher kümmern wir uns in besonderer Weise um die, die sich beim Steuerzahlen in die Büsche schlagen. Steuerhinterziehung nehmen wir niemals hin!

Der Kampf für Steuergerechtigkeit hat aber nicht nur eine nationale, sondern auch eine internationale Dimension. Überall auf der Welt blühen Steueroasen und Niedrigsteuergebiete. Selbst in der EU gibt es diesbezüglich nicht nur Licht, sondern auch Schatten. In solchen Oasen wird mit Dumpingsteuersätzen, mit Briefkastenfirmen, mit Steuer-Rulings und augenzwinkernd mit einer wenig zupackenden Steuerverwaltung um meist unversteuertes Kapital geworben.

Hinzu kommen immer neue akrobatische Steuervermeidungsstrategien, oft kunstvoll in Lizenz-, Kredit- und Warenlieferverträgen verpackt. Verträge in ausländischer Sprache, Phantasienamen für kaskadenhaft aufgebaute Firmenimperien machen unserer Betriebsprüfung das Leben immer schwerer. Und über allem thront ein oft aggressiver Steuerwettbewerb zwischen den Staaten, die etwas vom großen internationalen Steuerkuchen haben wollen – zum eigenen Vorteil, aber leider zum Nachteil anderer Länder. Internationalisierung, Globalisierung und Digitalisierung haben diesem Prozess einer gigantischen Steuervermeidung einen explosionsartigen Schub gegeben. Allzu oft ist die Steuerverwaltung machtlos!

Vielen Staaten ist dies mittlerweile ein Dorn im Auge. Um dieser maßlosen Steuerungerechtigkeit zu begegnen, streben 139 Staaten unter dem Dach der OECD und der G20-Staaten eine Änderung der Weltsteuerordnung an. Man verständigte sich auf ein Zwei-Säulen-Projekt. Es geht zum einen um eine gerechtere Verteilung von Einnahmen aus der Unternehmensbesteuerung zwischen den Staaten (Säule 1), zum anderen geht es um die Einführung einer weltweit vereinbarten Mindestbesteuerung mit einem globalen Mindeststeuersatz von 15 Prozent (Säule 2).

Mit der Säule 1 sollen insbesondere die großen Digitalkonzerne intensiver besteuert werden. Es sind oftmals Firmen, die milliardenschwere Umsätze machen, aber am Ende kaum Gewinnsteuern bezahlen. Anfang Juli 2021 haben sich die Staaten grundsätzlich auf dieses neue internationale Besteuerungspaket geeinigt. Im Oktober soll es weiter verfeinert werden. Geplant ist die Anwendbarkeit der neuen Regeln ab dem Jahr 2023. Politisches Ziel ist ein Mehr an internationaler Steuergerechtigkeit.

Der deutsche Bundesfinanzminister, Olaf Scholz (SPD), sprach nach der Einigung gar von einer „Steuerrevolution“. Seine große Freude über das geplante Vorgehen ist nachvollziehbar: Zum einen hat Scholz diesen Weg einer Mindestbesteuerung schon seit einiger Zeit nachdrücklich verfolgt und auch das Ergebnis maßgeblich mitgeprägt. Zum anderen ist der Politiker auch sichtlich froh darüber, dass eine neue US-Administration mit einer neuen Finanzministerin grünes Licht für die Steuerpläne gab. Die Trump-Regierung war immerhin noch strikt dagegen.

Als Kämpferin für Steuergerechtigkeit begrüßt die DSTG diesen wichtigen und gut gemeinten Schritt für mehr internationale Steuergerechtigkeit. Als Praktiker und als Pragmatiker wissen wir aber auch, dass noch viele Hürden zu überwinden sind und noch viele Steine auf dem Weg zum Erfolg liegen. Einige seien hier nur vorsichtig angedeutet:

  1. Der internationale Steuerwettbewerb geht weiter. Zwar ist ein Mindeststeuersatz von null nicht mehr möglich. Aber bei einem Mindestsatz von 15 Prozent dürfte gerade in Deutschland der Vermeidungsdruck anhalten. Kapitalgesellschaften werden hier bekanntlich mit rund 30 Prozent besteuert.
  2. Nicht auszuschließen ist, dass eine Mehrbelastung nicht von den wohlhabenden Eigentümern getragen, sondern im Wege niedrigerer Löhne an die Beschäftigten oder über höhere Preise an die privaten Verbraucher weitergegeben wird.
  3. Die Verständigung der Finanzminister ist das eine, eine konzertierte Gesetzgebungsaktion in den teilnehmenden Staaten ist das andere. Was ist, wenn die Parlamente, die Abgeordneten nicht so mitmachen, wie es erforderlich wäre? Hinzu kommt, dass vier europäische Staaten deutliche Vorbehalte erklärten und vermutlich nicht mitziehen werden: Irland, Estland, Ungarn und Zypern.
  4. Der Mindeststeuersatz soll bei internationalen Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro Umsatz gelten. Es geht also nur um ganz große Unternehmen. Die anderen bewegen sich unterhalb des Radarschirms. Sogenannte Atomisierungen der Unternehmen sind zu befürchten.
  5. Auch die neu geplante Beteiligung von „Marktstaaten“ am Steueraufkommen von Internet- und Digitalkonzernen soll erst ab einer Umsatzgrenze von 20 Milliarden Euro und nur bei einer günstigen Renditesituation gelten. Hier dürften Streitigkeiten vorprogrammiert sein.

Trotzdem: Die Einigung ist ein wichtiger Schritt in Richtung internationale Steuergerechtigkeit. Es ist eine diplomatische Meisterleistung, so viele Staaten auf einen gemeinsamen Nenner festgelegt zu haben. Dieser gemeinsame Nenner heißt Steuergerechtigkeit. Dass sich fast 140 souveräne Staaten zu dieser großartigen Gerechtigkeitsidee bekennen, ist auch für uns als DSTG ein toller Erfolg. Wir fühlen uns dadurch bestätigt, weil wir diesen Steuerwettlauf immer wieder kritisiert hatten. Deshalb wollen wir am 29. September zeigen: Steuergerechtigkeit muss auf allen Ebenen die klare Leitidee sein – auf Bundes- und auf Landesebene wie auf kommunaler Ebene. Aber eben auch global!

 
 
 
 
 
 
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