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Archiv 2014 - alle Meldungen auf einer Seite
 
23.12.2014

Änderungen in der Rentenversicherung zum Jahreswechsel (für Tarifbeschäftigte)

Zum Jahreswechsel gibt es bei der gesetzlichen Rentenversicherung wieder mehrere Änderungen. Ein Infoschreiben finden Sie hier.
 
 
23.12.2014

Fachausschuss mittlerer Dienst beim FA Bruchsaal

 
Bei seiner konstituierenden Sitzung hat sich der mittlere Dienst unter anderem intensiv mit dem Thema AllVA beschäfigt. Mehr dazu  finden Sie hier.
 
 
22.12.2014

Tarifrunde 2015: Forderung nach 5,5 Prozent plus für Arbeitnehmer und Beamte!

5,5 Prozent Einkommensplus, mindestens aber 175 Euro mehr, lautet die Forderung des dbb beamtenbund und tarifunion für die Einkommensrunde im öffentlichen Dienst der Länder. Einzelheiten hierzu finden Sie im Flugblatt des dbb.

Eine Aufzeichnung der Pressekonferenz finden Sie auf der Internetseite des dbb.
 
 
02.11.2014

Einkommensrunde 2015 - Internetseite des dbb

Anfang 2015 starten die Verhandlungen über den nächsten Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Weitere Infos finden Sie in der Rubrik Einkommensrunde 2015 auf der Internetseite des dbb.
 
 
02.11.2014

11. Jahresveranstaltung in Folge: DSTG organisiert Erfahrungsaustausch zum EDV-Vorhaben KONSENS

 
Das schon traditionelle Seminar der DSTG Bund zu KONSENS fand Anfang Oktober 2014 zum elften Mal statt. 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus fast allen Bezirks- und Landesgliederungen, darunter aus Baden-Württemberg Thomas Braig, hatten sich für drei Tage in der dbb Akademie in Königswinter zu interessanten und meist aktuellen Themen zusammen gefunden. Unter der Seminarleitung des stv. Bundesvorsitzenden Michael Volz wurden von hochkarätigen Verwaltungsreferenten aus Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die KONSENS-Themen wie bspw. DAME (Daten, Auswertung und Methoden), EARL (internationaler Datenaustausch) oder auch die Differenz-Analyse II (Lösungsansatz zur Steigerung des Arbeitskomforts für die Bearbeiterinnen und Bearbeiter in den Finanzämtern) in den Mittelpunkt gestellt.

Das umfangreichste Computerverfahren, das jemals in den Steuerverwaltungen der Länder Platz finden wird, wurde intensiv von den gewerkschaftlichen Spitzenfunktionären diskutiert, die darüber hinaus auch mit ihrem "zweiten Mäntelchen" als Personalräte schon die eine oder andere Initiative im Sinne einer Steigerung der Bearbeiterfreundlichkeit angeregt haben. So soll das Aktenabgabe- und Übernahmeverfahren im Veranlagungsbereich als einer der ersten Quick-Wins zeitnah eine Optimierung erfahren.

Die Planungen für das nächstjährige Seminar können alsbald aufgenommen werden, da natürlich auch Verfahren wie BIENE, GEKO etc. aufgerufen werden müssen. Denn die Vorhabensplanungen der Finanzminister und ihrer Steuerungsgruppen für 2015 ff werden es erforderlich machen, dass die DSTG und deren Personalräte nachfassen und damit die Stimme der Beschäftigten, also der Praxis, einbringen.

Quelle (unter anderem) Internetseite DSTG Bund - Beitrag 10.10.2014
 
 
02.11.2014

Auswirkungen der Rente mit 63 auf die Zusatzversorgung

Seit dem 1. Juli 2014 können besonders langjährig Versicherte bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres eine abschlagsfreie Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.

Die "abschlagsfreie Rente mit 63" hat auch Auswirkungen auf die Betriebsrenten aus der VBLklassik. Der Rentenbeginn in der VBLklassik knüpft an den Beginn der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung an. Wer also eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, kann auch eine Betriebsrente wegen Alters aus der VBLklassik in Anspruch nehmen.

Die Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme werden bei der Betriebsrente aus der VBLklassik wie in der gesetzlichen Rentenversicherung gerechnet. Werden bei der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung keine Abschläge berechnet, wird auch die Betriebsrente wegen Alters aus der VBLklassik abschlagsfrei geleistet.

Wichtig für Sie:
Für die Geburtsjahrgänge nach 1952 wird die Altersgrenze für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte stufenweise - zwei Monate je Geburtsjahrgang - auf das 65. Lebensjahr angehoben. Geburtsjahrgänge ab 1964 können erst wieder nach Vollendung des 65. Lebensjahres eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte beziehen. Die Anhebung der Altersgrenzen gilt auch für die Betriebsrente aus der VBLklassik.

Dorothea Faisst-Steigleder
Quelle: https://www.vbl.de/de/service/informationen/newsarchiv/das-neue-rentenpaket-auswirkungen-auf-die-renten-a_hxpzqw8b.html
 
 
02.10.2014 / 12.10.2014

Steuer-Gewerkschaftstage DSTG Baden, Württemberg und Baden-Württemberg

 
Vom 30.09.-02.10.2014 fanden die Steuer-Gewerkschaftstage der DSTG Baden, DSTG Württemberg und DSTG Baden-Württemberg in Leonberg statt. Zum Vorsitzenden im Landesverband wurde Markus Scholl gewählt. Sein Vorgänger Klaus Becht wurde zum Ehrenvorsitzenden ernannt. Zur stv. Vorsitzenden wurde Andrea Gallasch gewählt. Weitere stv. Vorsitzende im Landesverband sind Kai Rosenberger (Bezirksvorsitzender DSTG Baden) und Jochen Rupp (Bezirksvorsitzender DSTG Württemberg). Neuer Landesgeschäftsführer ist Steffen Buse. Raphael Thome wurde als Landeskassier wiedergewählt.
 
 
Bei der Öffentlichkeitsveranstaltung am 02.10.2014 konnten zahlreiche Gäste begrüßt werden, darunter Staatssekretär / MdL Ingo Rust, MdL Klaus Hermann (CDU), MdL Muhterem Aras (Bündnis90/Die Grünen), MdL Klaus Maier (SPD), MdL Dr. Hans-Ulrich Rülke (FDP/DVP), Volker Stich (Vorsitzender BBW) und Thomas Eigenthaler (Vorsitzender DSTG Bund).

Neben zahlreichen Anträgen wurden drei Leitanträge verabschiedet. Diese können Sie nachfolgend herunterladen.
Leitantrag I
Leitantrag II
Leitantrag III

Einen ausführlichen Bericht (zu den Steuer-Gewerkschaftstagen der DSTG Baden, DSTG Württemberg und DSTG Baden-Württemberg), welcher zur Öffentlichkeitsveranstaltung erstellt wurde, finden Sie hier.

Infos zur Öffentlichkeitsveranstaltung siehe Forum 4/2014.
 
 
28.09.2014

Internetseite auf neues Layout umgestellt

Die Internetseite wurde auf ein neues Layout umgestellt. Die Bereiche wurden neu strukturiert. Die Steuerung ist jetzt oben und nicht mehr auf der linken Seite. Neu eingeführt wurde außerdem ein Archiv.

In der Übergangszeit kann es noch zu einzelnen Fehlern kommen.
 
2014

Steuer-Gewerkschaftstage 2014 der DSTG Baden-Württemberg, DSTG Baden und DSTG Württemberg

 
Die Steuer-Gewerkschaftstage 2014 der DSTG Baden-Württemberg und der beiden Bezirksverbände DSTG Baden und DSTG Württemberg finden vom 30.09.2014 bis 02.10.2014 in Leonberg statt.

Auf dem Programm stehen unter anderem Wahlen der Vorstände und Fachausschussmitglieder sowie Abstimmungen über Anträge, darunter auch Satzungs-Anträge.

Die Öffentlichkeitsveranstaltung findet am Donnerstag 02.10.2014 um 10:00 Uhr in der Stadthalle Leonberg statt.

Mehr Infos zu den Steuer-Gewerkschaftstagen finden Sie hier und hier.
 
 
09.09.2014

DSTG-Landesleitung im Gespräch mit Minister Dr. Nils Schmid

DSTG beim Minister
 
Am 03.09.2014 traf die DSTG-Landesleitung mit Minister Dr. Nils Schmid zu einem Gespräch über den Doppelhaushalt 2015/16 zusammen. Im nächsten regulären Forum berichten wir darüber.
 
 
11.08.2014

DSTG-Chef fordert Wertschätzung für das Steuerpersonal

Auf dem Gewerkschaftstag der DSTG Saar in Schwalbach (18. Juli) warb der DSTG-Bundesvorsitzende Thomas Eigenthaler eindringlich um mehr Wertschätzung für die Beschäftigten in der Steuerverwaltung. "Wir holen gegen viele Widerstände die Einnahmen von Bund und Ländern herein, damit politische Gestaltung überhaupt erst möglich ist", so Eigenthaler. "Wir müssten eigentlich in besonderem Ansehen stehen, werden aber oft wie ein billiger Lastesel behandelt", so die Bilanz des DSTG-Chefs, der auf die besondere Ausbildung und die hohe Fachkompetenz des Personal in der Finanzverwaltungen hinwies.
 
Quelle: Internetseite DSTG Bund (Beitrag 23.07.2014)
 
 
11.08.2014

Länderfinanzausgleich - Spannungsfeld zwischen Eigenstaatlichkeit der Länder und Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse

Bei einer Veranstaltung in der Vertretung des Landes Brandenburg beim Bund (9. Juli) unter dem Titel "Ob Bayern oder Uckermark - gleichwertige Lebensverhältnisse für alle? - Ansätze für einen neuen Länderfinanzausgleich" warb der DSTG-Bundesvorsitzende, Thomas Eigenthaler, in einem Diskussionsbeitrag dafür, einen künftigen Länderfinanzausgleich mit größeren Anreizen zur Hebung der vorhandenen Steuerquellen zu versehen.

Das derzeitige föderale System verführe etwa beim Steuervollzug und der Ausschöpfung von Steuerquellen zu Passivität. Sprudelnde Steuerquellen verdeckten zusätzlich viele Probleme wie zum Beispiel Steuerhinterziehung, Steuerflucht und Schwarzarbeit. Auch das Thema wie "Steuergestaltungen über die Grenze" werde nicht aktiv genug angegangen. Der DSTG-Chef schlug deshalb vor, alle Kosten der Steuerverwaltung wie eine Betriebsausgabe vor einer Verteilung abziehen zu dürfen, um auf diese Weise Investitionen in einen gleichmäßigen und gerechten Steuervollzug zu honorieren. Lücken im Steuervollzug dürften auch nicht zu einem Standorteilvorteil eines Bundeslandes führen. Eigenthaler wies ferner darauf hin, dass ein Sparen an der Einnahmeverwaltung zu einem Sparen an Einnahmen und damit zu einer Schwächung sowohl des Bundeshaushaltes wie der Länderhaushalte führe.

Das Thema "Länderfinanzausgleich" gewinnt in politischer Hinsicht an Fahrt. Hintergrund ist zum einen, dass das derzeitige System Ende des Jahres 2019 ausläuft. Zu diesem Termin endet auch der sogenannte zweite Solidarpakt. Zum anderen ist eine Verfassungsklage der Länder Bayern und Hessen anhängig, die beide zu den ausgleichspflichtigen Ländern gehören. So hat der bayerische Finanzminister Söder (CSU) schon mehrfach erklärt, dass Bayern einem künftigen Ausgleichssystem nur zustimmen werden, wenn sein Zahlungsanteil halbiert werde. Bayern trägt derzeit rund die Hälfte des Verteilungsvolumens im Ausgleichssystem. Im Jahr 2013 zahlte Bayern rund 4,3 Milliarden Euro. "Ausgleichsverpflichtet" sind noch Baden-Württemberg und Hessen, während alle anderen Länder "ausgleichsberechtigt" sind, wie es das Grundgesetz in Artikel 107 in einem Anflug von Amtsdeutsch formuliert.

Der Bundesgesetzgeber ist daher gefordert, eine Neuregelung in der laufenden Legislaturperiode zu regeln. Bald sollen erste Gespräche stattfinden, die mutmaßlich von massiven Verteilungskämpfen der Länder untereinander begleitet sein werden. Dabei wird nach Einschätzung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft dem Thema "effizienter und gleichmäßiger Steuervollzug" eine entscheidende Bedeutung zu kommen. Ein Ausgleichssystem ist nur plausibel und wird nur akzeptiert, wenn der Bund und alle Länder die vorhandenen Steuerquellen ausschöpfen und sich nicht auf andere verlassen.

An der Wahrheit "Wer an der Einnahmeverwaltung spart, der spart an Einnahmen" führt nach Adam Riese kein Weg daran vorbei.

Quelle: Internetseite DSTG Bund (Beitrag 10.07.2014)
 
 
11.08.2014

Die DSTG Bundesfrauenvertretung fordert die Mütterrente für alle Beamtenmütter!

Am 13.06.2014 hat es den Bundesrat passiert: Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz). Darin u. a. geregelt wurde die sogenannte "Mütterrente".

Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Für sie wird (in der gesetzlichen Rentenversicherung) bislang ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt. Ab dem 1. Juli 2014 wird nun für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten angerechnet.

Milanie Hengst, Vorsitzende der DSTG Bundesfrauenvertretung, begrüßt dass die Bundesregierung erkannt hat, dass die Berücksichtigung von vor 1992 geborenen Kindern dringend einer Verbesserung bedarf. Der große Wurf ist aber die neue Regelung nicht, unterscheidet sie doch weiterhin zwischen vor 1992 und ab 1992 geborenen Kindern. Denn diese werden in der gesetzlichen Rentenversicherung mit 3 Jahren berücksichtigt. Leider hat die Bundesregierung verpasst die verbleibende Gerechtigkeitslücke zu schließen, und das mit der Erziehungsarbeit verbundene Risiko einer späteren Altersarmut zu minimieren.

Die Forderung nach einer angemessenen Berücksichtigung von Kindern gleich welchen Geburtsjahres wird daher weiterhin eine DSTG-Forderung bleiben.

Zum Vergleich auf Länderebene

In den meisten Bundesländern werden bei der Pensionsberechnung von Beamtinnen und Beamten Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren sind nur die Zeit bis zum 6. Lebensmonat des Kindes berücksichtigt (in der Rentenversicherung bisher 12 Monate, nun 24 Monate). Die DStG fordert daher auch weiterhin eine angemessene und systemgerechte Berücksichtigung von Kindern im Rahmen der Versorgung.

Bayern und Baden-Württemberg haben die Nase vorne

Die unterschiedliche Umsetzung von Gesetzten oder Besoldungsanpassungen in den Ländern kennen wir schon zu genüge. Hier wird es ähnlich ablaufen. Die Versorgung von Landesbeamtinnen und Landesbeamten liegt in der Länderhoheit. In Bayern wurde die systemgerechte Übertragung der Mütterrente auf den Beamtenbereich bereits zugesichert. Auch in Baden-Württemberg wird die Mütterrente im Beamtenbereich geprüft. Der Finanzminister des Landes NRW hat sich bereits klar gegen eine Übertragung der Mütterrente ausgesprochen. In vielen Bundesländern wurden frühere Verschlechterungen im Rentenrecht in die Altersversorgung der Beamtenschaft übertragen nun soll eine Verbesserung den Beamtenmüttern vorenthalten werden.

Wer bekommt die Mütterrente?

"Mütterrente" kann jeder bekommen, bei dem Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder zu berücksichtigen sind. Ist dies der Fall, werden je Kind nunmehr 2 Jahre in der Rentenversicherung als Beitragszeit berücksichtigt. Da für einen Rentenbezug eine Mindestbeitragszeit von 5 Jahren (60 Monate) gilt, kann nunmehr bereits ab 3 Kindern ein eigener Rentenanspruch allein durch die Kindererziehung entstehen.

Muss ich die Mütterrente beantragen?

Wer bereits Rentenempfänger ist muss nichts weiter tun, denn hier wird, so die Deutsche Rentenversicherung, der höhere Ansatz für die bereits bekannten Erziehungszeiten von Amts wegen berücksichtigt.

Wer noch keine Rente erhält und das Rentenalter bereits erreicht hat sollte prüfen, ob er die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung bereits geltend gemacht hat, z. B. im Rahmen des sog. Kontenklärungsverfahrens.

Ist dies nicht noch nicht geschehen, ist in jedem Fall die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten mit dem Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten (Antrag "V 800") bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen. Darüber hinaus ist in diesen Fällen ein Antrag auf Versichertenrente bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen.

Um einen Rentenbeginn ab dem 1.7.2014 sicherzustellen muss dieser Antrag bis spätestens 31.10.2014 gestellt werden.

Sonderfall: Mütterrente/Kindererziehungszeiten für Beamtinnen

So erfreulich die neue Mütterrente auch ist, so unerfreulich ist das Ergebnis für die Beamtinnen und Beamten. Bis zum 30.06.2014 hatten auch Beamtinnen die Möglichkeit, durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten und einer evtl. eigenen Nachzahlung (s.o), einen Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erlangen.

Durch die Gesetzesänderung des § 56 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI (Kindererziehungszeiten) ist eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung für Beamtinnen grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Zeit der Kindererziehung während der Zeit der Verbeamtung erfolgte. Eine Anerkennung in der Beamtenversorgung schließt per Gesetz eine Berücksichtigung in der Rentenversicherung aus. Durch diese Veränderung ist seit dem 01.07.2014 eine enorme Verschlechterung für Beamtinnen und Beamte eingetreten, die DSTG Bundesfrauenvertretung rechnet mit Klagen gegen dieses neue Gesetz. Inwiefern Rechtsschutz gewährleistet ist, ist mit dem jeweiligen DSTG bzw. DBB Landesbund abzuklären.

Für die Zukunft gilt:
er sind keine Eintragungen von Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto mehr zulässig

Für die Vergangenheit gibt es unter anderem drei Fallkonstellationen, die derzeit von Seiten der Deutschen Rentenversicherung zu prüfen sind:

1.) Es sind bereits Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto eingetragen
2.) Es sind bereits Zahlungen von der Beamtin/Beamten geleistet worden
3.) Es sind bereits Rentenleistungen durch die Rentenversicherung erbracht worden

Sofern Kolleginnen und Kollegen zu diesen drei Personenkreisen gehören, empfiehlt die DSTG Bundesfrauenvertretung, die Beratungsstellen der Rentenversicherung aufzusuchen. Denn nur in jedem Einzelfall kann geprüft werden, ob Vertrauensschutz aufgrund der neuen gesetzlichen Anrechnungsvorschriften besteht oder eine Beanstandung durchgeführt werden kann.

Was ist mit nach 1991 geborenen Kindern?

Für Kinder, die nach 1991 geboren wurden werden derzeit von der gesetzlichen RV 3 Jahre als Beitragszeit berücksichtigt. Bei beamteten Müttern bzw. Vätern kommt hier u. U. je nach Bundesland ein Kindererziehungszuschlag in Betracht, der ebenfalls einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren berücksichtigt und mit Pensionsberechnung ermittelt und ausgezahlt wird. Änderungen ergeben sich insoweit durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz nicht.

Infos und Fragen

Informationen zum Thema Mütterrente sind erhältlich auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de), in der zuständigen Beratungsstelle vor Ort, oder bei der kostenlosen Service-Hotline 0800 1000 480 13 der Deutschen Rentenversicherung.


Die DSTG Frauenvertretungen vor Ort in den Bezirken, Ländern und im Bund stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Quelle: DSTG Bund
 
 
11.08.2014

Informationen des Seniorenverbandes öffentlicher Dienst BW - u.a. Beihilfeänderungen, Mütterrente

Nachfolgend diverse Informationen des Seniorenverbandes öffentlicher Dienst BW.
 
Änderungen bei der Beihilfe seit 01.04.2014
 
Informationen, insbesondere zum Wegfall der Beihilfefähigkeit von ambulanten Heilkuren für Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Angehörige finden Sie hier.
 
Zahl der Pensionierungen von Lehrkräften erreicht 2012 neuen Höchstwert

Rund 24.400 verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer wurden im Jahr 2012 in den Ruhe- stand versetzt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist dies der höchste Wert seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 1993. Gegenüber dem Vor- jahr erhöhte sich die Zahl der Pensionierungen um 17 % (+ 3500 Pensionierungen).

Damit gab es nochmals einen deutlichen Anstieg gegenüber dem bereits relativ hohen Niveau der Vorjahre. In den Jahren 2007 bis 2011 gingen jährlich durchschnittlich 19.600 verbeamtete Lehrkräfte in den Ruhestand. Zum Vergleich: Vor 1999 gab es pro Jahr nie mehr als 11.000 Pensionierungen. Ursache für das hohe Niveau der letzten Jahre sind die zahlreichen Einstellungen von Lehrpersonal in den 1970er Jahren.

Diese werden voraussichtlich auch noch in den kommenden Jahren für eine hohe Zahl an Pensionierungen sorgen.

Gleichzeitig wurden 2012 noch nie so wenige Lehrkräfte aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Knapp 3.800 (15 %) der 2012 pensionierten Lehrerinnen und Lehrer waren dienstunfähig (2011: 4.000). Dagegen stieg die Zahl derer, die nach Erreichen einer Altersgrenze in den Ruhestand gingen, auf 20.600 im Jahr 2012 (2011: 16.900). Im Zeitraum 1993 bis 2001 wurde jedes Jahr über die Hälfte der Lehrkräfte auf- grund von Dienstunfähigkeit pensioniert. Nach der Einführung von Versorgungsabschlägen bei vorzeitiger Pensionierung folgte bis 2012 eine nahezu kontinuierliche der Dienstunfähigkeit als Grund für den Ruhestandseintritt.

Im Durchschnitt waren die Lehrkräfte, die im Jahr 2012 in den Ruhestand versetzt wurden, 63,1 Jahre alt (2011: 62,9). Das durchschnittliche Alter, mit dem Lehrer/-innen wegen Dienstunfähigkeit in Pension gingen, lag bei 58,4 Jahren (2011: 58,2). Insgesamt erhielten zu Beginn des Jahres 2013 rund 326.300 ehemalige Lehrkräfte Pensionsbezüge. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein Anstieg um 17.400 Personen oder 5,6 %. Detaillierte Daten zu diesem Thema enthält die Fachserie 14, Reihe 6.1 „Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes“.

Quelle: Statistisches Bundesamt
 
Zahl der Ruhegehaltsempfänger des Landes steigt um 5,4 Prozent

Insgesamt rund 86.440 Personen in Baden-Württemberg - gut drei Viertel der 2012 pensionierten Ruhegehaltsempfänger waren im Schuldienst tätig

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg belief sich die Zahl der Versorgungsempfänger des Landes zum 1. Januar 2013 auf rund 108.960 Perso- nen. Die mit Abstand größte Gruppe der Versorgungsempfänger waren mit 86.435 Personen (79 Prozent) die Ruhegehaltsempfänger gefolgt von den Witwen-/ Witwergeld- empfängern mit fast 20.330 Personen (19 Prozent) und den Waisengeldempfängern mit rund 2.200 Personen (2 Prozent).

Im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt erhöhte sich die Zahl der Ruhegehaltsempfänger deutlich um 4.410 Personen (+5,4 Prozent), während die Zahl die Witwen- /Witwergeld- empfänger annähernd konstant blieb und die Anzahl der Waisengeldempfänger rückläufig war (-196 Personen bzw. -8,2 Prozent).

Damit setzte sich der langjährige Trend steigender Ruhegehaltsempfängerzahlen auch im Jahr 2012 weiter fort. So betrug die Anzahl der Pensionäre des Landes zu Beginn des Jahres 2000 rund 43.780 Personen. Bis zum Jahresanfang 2013 hat sich ihre Zahl dem- nach annähernd verdoppelt. Dieser Anstieg wirkt sich auch auf den Landeshaushalt aus: Beliefen sich die Versorgungsausgaben des Landes im Jahr 2000 auf 2.281 Mill. Euro, so lagen sie im Jahr 2012 bei 4.326 Mill. Euro.

Im Laufe des Jahres 2012 wurden insgesamt 6.181 Landesbedienstete nach Beamtenversorgungsrecht in den Ruhestand versetzt.

Knapp 56 Prozent (3.459 Personen) von ihnen sind auf Antrag bereits vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Rund 29 Prozent (1.815 Personen) der neu hinzugekommenen Pensionäre erreichten hingegen die gesetzlich vorge- sehene Altersgrenze. Die Zahl der Personen, die aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getreten sind, ist weiter rückläufig und belief sich im Jahr 2012 auf 704 Personen - 39 Personen weniger als im Jahr zuvor. Rund drei Viertel der neu hinzugekom- menen Pensionäre des Landes (4.715 Personen) waren im Schuldienst tätig und 9 Prozent im Vollzugsdienst (569 Personen). Weitere 14 Prozent (837 Personen) leisteten ihren Dienst in den übrigen Bereichen. Weniger als 1 Prozent der neu pensionierten Personen waren zuvor Richter (60 Personen). Das Durchschnittsalter der im Verlauf des Jahres 2012 pensionierten Personen lag bei 62,6 Jahren, im Jahr zuvor waren es 62,3 Jahre (2010: 62,1 Jahre). Damit ist zum zweiten Mal in Folge ein leichter Anstieg zu verzeichnen gewesen.

Quelle: Stat. Landesamt; Hinweis: Anmerkungen sind hier nicht zietiert

Mütterrente

„Die Mütterrente ist ein Schritt in die richtige Richtung“. Das sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt anlässlich der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zum Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs- gesetz am 5. Mai 2014 in Berlin.

Mit der Verdopplung der anrechenbaren Zeit von einem auf zwei Jahre werde eine deutliche Verbesserung für die Frauen erreicht, die zu Zeiten Kinder erzogen haben, Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch viel schwerer zu bewerkstelligen war.

„Allerdings werden für Erziehungszeiten ab 1992 drei Jahre angerechnet. Hier müssen Zeiten vor 1992 voll gleichgestellt werden“, bekräftigte Dauderstädt eine Forderung des dbb. „Es sollten für alle Zeiten der Kindererziehung drei Jahre anerkannt werden.“ Auch die Finanzierung der geplanten Maßnahme stoße bei dem gewerkschaftlichen Dachverband auf Kritik. „Kindererziehung ist eine gesamtgesellschaftlich wertvolle Aufgabe. Deshalb fordert der dbb, die Mütterrente aus Steuer- und nicht aus Beitragsmitteln der Rentenversicherung zu bezahlen.“ Eine „Frage der Gerechtigkeit“ sei es, dass alle Mütter unabhängig von ihrem Beruf von der Neuregelung profitieren.

„Der dbb fordert auch für Beamtinnen und Beamte, die vor 1992 Kinder erzogen haben, eine den Regelungen der Rentenversicherung entsprechende Besserstellung. Kindererziehung muss gleich viel wert sein“, so Dauderstädt.
 
 
09.08.2014

Personalratswahlen 2014

Wir danken allen unseren Wählerinnen und Wählern herzlich!!!
 
In den BPR wurde gewählt:
 
BPR 
Die Vertreter der DSTG im Bezirkspersonalrat (von links nach rechts):
Adalbert Lang, Markus Scholl, Sandra Rabar, Steffen Buse, Irene Tiefert, Michaela Mengel, Jochen Rupp, Sabine Lauer, Kai Rosenberger
 
In den HPR wurde gewählt:
 
HPR 
Die DSTG wird im Hauptpersonalrat vertreten durch (von links nach rechts):
Birgit Renz (1. Ersatzmitglied),  Mirjam Abele-Walz, Sonja Stiefvater, Patrick Schellhorn, Markus Scholl, Steffen Wohlleb, Andreas Hägele, Andreas Hey, Antje Weidemann, Alexandra Geiger, Raphael Thome, Andrea Gallasch, Jochen Rupp, Stefanie Vogel
 
 
 
07.08.2014

Bildergalerien auf Facebook

Auf Facebook finden Sie seit neustem Bildergalerien zu unseren Veranstaltungen.

Den Anfang machen Galerien des OFD Turniers 2014 in Württemberg und der Laufmeisterschaften vom 17.05.2014.
 
 
07.08.2014

Sitzung der Landes- und Bezirksjugend

Jugend Jugend Jugend

Bei schönem Wetter hat sich die Jugendend Baden-Württemberg, gemeinsam mit der Bezirksjugend Baden und Württemberg in der HUK Coburg Geschäftsstelle Freiburg getroffen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Werbeaktionen im Herbst in den Schulen, der Gewerkschaftstag im Oktober, sowie viele Berichte (bbw Landesjugendtag, HPR und BPR) usw.

Dabei aus der Landesjugendleitung: Katja Wolanskyj, Isabell Klein, Franziska Angestenberger, Regine Schäfer und Stefanie Vogel (fehlen: Irene Triller)
Baden: Daniel Quizinski, Sandra Förster, Andre Deiringer und Andreas Grabig (fehlen: Simone Bleile)
Württemberg: Markus Salzinger und Anja Salzinger (fehlen: Katrin Schaaps, Mario Renner und Evelina Buss)

Stefanie Vogel (Mitglied Landesjugendleitung DSTG BW)
 
 
07.08.2014

Klausurtagung der DSTG-Jugend in Königswinter

Vom 4.-6. Juli 2014 fand die Klausurtagung der DSTG-Jugend in Königswinter statt.

Nach der Begrüßung am Freitag durch die Bundesjugendleitung hielt der Stv. DSTG- Bundesvorsitzende und Vorsitzende der DStG-Tarifkommission Karl-Heinz Leverkus einen Impulsvortrag. Sehr ambitioniert sprach er über Themen, die die Jugend betreffen wie u.a. Anwärter-Werbung, Ausbildung und - auch wenn es sich zunächst nicht nach Jugend anhört - Altersabgänge und Pensionen.

Die Teilnehmer aus den verschieden Bundesländern wurden bunt zusammengewürfelt in drei Arbeitsgruppen eingeteilt und hatten das Wochenende über jeweils eines der folgenden Themen zu bearbeiten: "Attraktivität der Finanzverwaltung als Arbeitgeber", "Innendienst vs. Außendienst" oder "Soziale Aspekte der Finanzverwaltung".

Am Samstag war der Vorsitzende des DSTG-Bildungsausschusses Rainer Vollmer zu Gast. In seinem Vortrag "Wie fit gehen wir in die Zukunft?" stellte er u.a. den Bildungsausschuss und dessen Aufgaben vor.

Am Sonntag präsentierten die Arbeitsgruppen ihre Ergebnisse. Es wurden u.a. auch Unterschiede in den einzelnen Bundesländern aufgeführt, Vor- und Nachteile abgewägt und es gab Ideen, was man übernehmen kann, was gut funktioniert und was nicht. Die Ergebnisse/Ideen/Vorschläge wurden dem Arbeitskreis Ausbildung vorgelegt und dieser wird damit weiterarbeiten.

Aus Baden-Württemberg waren drei Vertreter vor Ort: Stefanie Vogel, Andreas Grabig (BV Baden), Franziska Angstenberger (Landesjugend).

Franziska Angstenberger (Mitglied Landesjugendleitung DSTG BW)
 
 
07.08.2014

Demografiekongress des dbb

Am 09.07.2014 fand ein Demografiekongress im Landtag von Baden-Württemberg statt. Einen Bericht der Landesjugend finden Sie hier als pdf-Dokument.
 
 
21.06.2014

Infos zur Rente mit 63 sowie Auswirkungen auf Altersteilzeit bei Tarifbeschäftigten

Infos des dbb gibt es hier als pdf-Dokument.

Einen rechtlichen Überblick zum RV-Leistungsverbesserungsgesetz gibt es hier als pdf-Dokument.
 
 
21.06.2014

Stufenzuordnung und Vorbeschäftigungszeiten bei Tarifbeschäftigten - Urteil des EuGH vom 05.12.2013

Infos gibt es hier als pdf-Dokument.

Einen Musterantrag gibt es hier als pdf-Dokument.
 
 
21.06.2014

Flugblatt Zusatzversorgung für Tarifbeschäftigte

Das Flugblatt gibt es hier als pdf-Dokument.
 
 
07.06.2014

Landesjugendtag der bbw-jugend

Landesjugendtag bbw
 
Einen Bericht vom Landesjugendtag der dbb-jugend gibt es hier als pdf-Dokument.
 
 
Juni 2014

Personalratswahlen am 01.07.2014

Personalratswahlen Forum
 
Am 01.07.2014 sind Personalratswahlen. Infos zur Wahl sowie unsere Kandidaten für den Hauptpersonalrat (HPR) und den Bezirkspersonalrat (BPR) finden Sie auf einer eigenen Internetseite unter
 
www.dstg-bw.de/wahl.htm
 
Das Forum 2/2014 mit Berichten aus dem HPR und BPR finden Sie hier als pdf-Dokument.
 
 
02.06.2014

Baden-Württembergische Meisterschaften im Running und Walking

Aller guten Dinge sind Drei! Diese Weisheit bewahrheitete sich bei den 3. Baden-Württembergischen Meisterschaften im Running und Walking auf eindrückliche Weise.

Über 60 Voranmeldungen gingen für den Lauf ein. Austragungsort war in diesem Jahr erstmals Mühlacker. Mühlacker im Herzen von Baden-Württemberg liegt quasi auf der schwäbisch-badischen Grenze und bringt nicht nur deshalb die besten Voraussetzungen für eine Landesmeisterschaft mit.
Die diesjährigen Meisterschaften wurden im Rahmen des Mahle-Laufs Mühlacker ausgetragen, bei dem über 1.200 Läuferinnen und Läufer an den Start gingen. Im Vorfeld wurde in der örtlichen Zeitung gejuxt, dass einem bei diesem Lauf die Steuerfahndung auf den Fersen sei. Und wie, kann man dazu nur sagen.

Vor Ort hatte die Organisation U. Bross vom Finanzamt Mühlacker übernommen. Seinem Organisationstalent und Engagement war es zu verdanken, dass der Lauf für alle Beteiligten ein großer Erfolg wurde. Nicht nur die Anmeldung lief über ihn, sondern auch der gesamte Kontakt zum Veranstalter. Er hatte aber auch Unterstützung durch ein tatkräftiges Team des Finanzamts Mühlacker, das eine tolle Infrastruktur für die laufenden Beamten schuf. Neben einer separaten Startnummernausgabe wurde auch an Umkleidemöglichkeiten, Toiletten, Parkplätze und Taschenaufbewahrung gedacht. Sogar ein gemeinsames Warmlaufen aller Läuferinnen und Läufer an den Ufern der Enz wurde organisiert.
Wenn einem so viel Gutes widerfährt ist das schon ein Strahlen wert. Und so hatte auch der Himmel ein Einsehen und schickte sein schönstes Blau mit angenehmen Temperaturen in die Stadt an der Enz.
Bestes Läuferwetter also. Und so machten sich sieben KollegInnen auf die vier Runden der 20,4 Kilomter Strecke, 24 Kolleginnen auf die zwei Runden der 10 km Strecke und 8 LäuferInnen, 13 Walkerinnen und ein Walker auf eine 4,8 Kilomter Runde.

Ad absurdum wurde an diesem Tag der bekannte Spruch geführt:
"Beamte sind die Träger der Nation. Einer träger als der andere!"

Jede einzelne Leistung der Kolleginnen und Kollegen kann nicht hoch genug bewertet werden, aber auch Spitzenleistungen wurden erbracht.
U. Benz vom MFW gewann den Mahle-Lauf über 10 Kilometer in einer Zeit von 33:43 Minuten. C. Doll vom Finanzamt Heilbronn wurde über die gleiche Strecke Gesamtdritte bei den Frauen (45:08 Minuten) und A. Bauer vom Finanzamt Schorndorf wurde Gesamtzweite über 20,4 Kilomter in einer Zeit von 1:24:59 Stunden.

Von der DSTG war Steffen Buse, Sportbeauftragter des Bezirksverbands Württemberg vor Ort, der neben U. Bross als Organisator in der Verantwortung stand. Die DSTG stiftete die Pokale und Medaillen für alle Platzierten und überreichte jeder Läuferin und jedem Läufer noch ein kleines Präsent.

Den Preis für die größte Mannschaft erhielt aus den Händen von Steffen Buse, wie auch in den Vorjahren, das Finanzamt Mühlacker, das insgesamt mit 22 Kolleginnen und Kollegen am Start war.

Die Siegerehrung, die durch U. Bross und Steffen Buse gemeinsam durchgeführt wurde fand einen würdigen Rahmen auf der großen Bühne am Marktplatz.

Von den StarterInnen wurde besonders die schon beschriebene Organisation gelobt, wie auch die Möglichkeit sich ausgiebig mit laufenden Kolleginnen und Kollegen anderer Ämter fernab von irgendwie geartetem Statistikdruck zu unterhalten.

Natürlich ist der sportliche Ehrgeiz wichtig, aber viel wichtiger ist doch das gemeinsame Erleben und Treffen, da sind sich Bross und Buse einig, die im Hinterkopf schon daran denken die nächstjährigen Meisterschaften wieder in Mühlacker durchzuführen.

Von den Teilnehmerzahlen ist auf jeden Fall noch Luft nach oben.

Weitere Ergebnisse folgen im Forum August 2014.

Steffen Buse (Sportbeauftragter DSTG Württemberg / Redakteuer Forum DSTG BW)
 
 
26.05.2014

Bericht von der Landeshauptvorstandsitzung im April 2014

Bereits im April traf sich der Landeshauptvorstand der DSTG Baden-Württemberg (siehe Beitrag vom 18.04.2014). Einen ausführlichen Bericht der Sitzung finden Sie hier als pdf-Dokument.
 
 
11.05.2014

DSTG-Bundeshauptvorstand wählt Klaus Becht einstimmig zum Vorsitzenden der DSTG-Bundesseniorenvertretung

Bild Um die Interessen der Seniorinnen und Senioren in der DSTG optimal auch im Zusammenspiel mit der dbb-Bundesseniorenvertretung wahrnehmen zu können, haben die DSTG-Gremien eine stärkere Institutionalisierung der Seniorenarbeit auf Bundesebene beschlossen. Zum Vorsitzenden der DSTG-Bundesseniorenvertretung hat der DSTG-Bundeshauptvorstand in Grainau auf Vorschlag des DSTG-Bundesvorstandes einstimmig Klaus Becht gewählt.

Der Vorsitzende der DSTG-Bundesseniorenvertretung wird zukünftig dem DSTG-Bundesvorstand angegliedert sein, um eine bestmögliche Berücksichtigung der Belange der Seniorenarbeit bei den DSTG-Gremiumsentscheidungen zu ermöglichen. Des Weiteren ist er durch sein neues Amt Mitglied der Hauptversammlung der dbb Bundesseniorenvertretung, die u.a. aus den Vorsitzenden der Seniorenvertretungen der Mitgliedsgewerkschaften des dbb besteht. Die Hauptversammlung der dbb Bundesseniorenvertretung wird erstmals am 5. Juni 2014 tagen.
 
24.04.2014

Bundesjugendausschuss in Naumburg an der Saale

 
Der diesjährige Frühjahrs Bundesjugendausschuss fand von 21. bis 23. März im beschaulichen Naumburg an der Saale statt. Es tagten ca. 50 junge Mitglieder der DSTG aus allen Landes- und Bezirksverbänden.

Einen Bericht hierzu finden Sie hier als pdf-Dokument.
 
 
18.04.2014

Landeshauptvorstandsitzung am 2. und 3. April 2014

 
Der Landeshauptvorstand der DSTG Baden-Württemberg hat sich am 02. und 03.04.2014 zu einer Sitzung in Bad Herrenalb getroffen. Neben aktuellen Themen (u.a. Probleme bei KONSENS, Arbeit zu den Menschen, Selbstveranlagung) war ein Schwerpunkt die Personalratswahlen am 01.07.2014 sowie die Organisation des im Herbst bevorstehenden Steuergewerkschaftstages. Auch unser Bundesvorsitzender Thomas Eigenthaler ist zur Sitzung gekommen, um über aktuelle Themen aus dem Bund zu berichten.

Ein ausführlicher Bericht der Sitzung folgt.
 
 
18.04.2014

Landesjugendsitzung am 11.04.2014

 
Hallo,

ja auch bei so schönem Wetter muss die Landesjugend der DSTG Baden Württemberg Tagen! Sitzung im Hohengeren in Stuttgart, alle sind extra angereist!

Auf der Tagesordnung stehen neben vielen Berichten, auch der Gerwerkschaftstag der DSTG Ba-Wü und die Werbeaktionen in Gmünd, Freiburg und Ludwigsburg!

Dabei sind Regine Schäfer, Irene Triller, Isabell Klein, Franziska Angstenberger, Stefanie Vogel, Daniel Quizinski und Markus Salzinger.

Eure Landesjugend.
 
 
30.03.2014

Belast-O-Meter: Land unter - ELSTAM-Chaos

 
Der Fachausschuss gehobener Dienst hat wieder ein neues Poster im Projekt "Belast-O-Meter" veröffentlicht. Mehr dazu in der Rubrik Belast-O-Meter. Weitere News des Fachausschuss gehobener Dienst finden Sie hier als PDF-Dokument.
 
 
22.02.2014

Infos zur Mütterrente

Infolge der Medienberichterstattung über die "Mütterrente" stellen offensichtlich zunehmend Kolleginnen und Kollegen Anträge bei der Rentenversicherung. Dazu schreibt nun Wolfgang Speck, Vorsitzender der Bundesseniorenvertretung, folgendes:

"Antrag auf eine erweiterte rentenrechtliche Bewertung von Kindererziehungszeiten nicht erforderlich!

Für Verunsicherung sorgen derzeit Aufforderungen, Anträge an die Deutsche Rentenversicherung auf die Gewährung der sog. "Mütterrente" zustellen. Hintergrund ist die von der Bundesregierung geplante Aufstockung der Rente in Höhe eines Entgeltpunktes für alle Mütter oder Väter, die ein vor 1992 geborenes Kind erzogen haben. Dies hat zur Folge, dass ab 1. Juli 2014 bei der Rentenberechnung für jedes dieser Kinder zwei Entgeltpunkte - bisher wird ein Entgeltpunkt angerechnet - gut geschrieben werden sollen. Obwohl es noch keine gesetzliche Regelung gibt, gehen immer mehr formlose Anträge auf Neuberechnung der Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Entsprechende Musterschreiben auf Gewährung der "Mütterrente", die vielerorts ausliegen, per Mail verschickt oder im Bekanntenkreis weitergegeben werden, suggerieren, dass es ohne - Antrag keine Ansprüche gibt.

Davon ist jedoch nicht auszugehen. Der Referentenentwurf zum Gesetz über die Leistungsverbesserung in der gesetzlichen Rentenversicherung sieht dazu mit Blick auf den Erfüllungsaufwand der Verwaltung vor: "Erfüllungsaufwand für die Rentenversicherungsträger entsteht insbesondere durch die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder, die nicht nur für den Rentenzugang gelten wird, sondern ab Inkrafttreten der Neuregelung auch für den gesamten Rentenbestand. Dies bedeutet, dass insgesamt rund 9,5 Millionen Bestandsrenten unter die Neuregelung fallen. Der Erfüllungsaufwand wird jedoch dadurch in Grenzen gehalten, dass keine individuelle Neuberechnung der Bestandsrenten erfolgt, sondern in einem pauschalen Verfahren Zuschläge an Entgeltpunkten hinzukommen. Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht durch die Regelungen dieses Gesetzentwurfs kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.

Für Versicherte, die ein geklärtes Rentenversicherungskonto haben, liegen die erforderlichen Informationen für die verbesserte Anerkennung der Zeilen vor. Nach Regelung der genauen gesetzlichen Ausgestaltung der "Mütterrente" werden die Betroffenen über die weitere Vorgehensweise informiert."

Mehr zum Thema auf der Internetseite des dbb.
 
 
08.02.2014

Das Rentenpaket der großen Koalition

Das Bundeskabinett hat am 29. Januar den Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen. Mehr Informationen zum Gesetzesentwurf finden Sie hier als pdf-Dokument. Wir fordern, dass die Regelungen auch auf Beamte übertragen werden (siehe Beitrag vom 14.12.2013).
 
 
15.01.2014

Arbeit zu den Menschen

Seit vielen Jahren ist die Personalverteilung im Bereich der Finanzämter ein brisantes Thema. Hauptgrund hierfür ist, dass das benötigte Personal oft nicht dort ist, wo es gebraucht wird. Unser Konzept Arbeit zu den Menschen finden Sie hier als PDF-Dokument.
 
 
 
 
 
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