Archiv 2014 - alle Meldungen auf einer Seite |
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23.12.2014 |
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Änderungen in der Rentenversicherung zum Jahreswechsel (für Tarifbeschäftigte) |
Zum Jahreswechsel gibt es bei der gesetzlichen Rentenversicherung wieder mehrere Änderungen. Ein Infoschreiben finden Sie
hier. |
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23.12.2014 |
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Fachausschuss mittlerer Dienst beim FA Bruchsaal |
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Bei seiner konstituierenden Sitzung hat sich der mittlere Dienst unter
anderem intensiv mit dem Thema AllVA beschäfigt. Mehr dazu finden Sie
hier. |
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22.12.2014 |
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Tarifrunde 2015: Forderung nach 5,5 Prozent plus für Arbeitnehmer und Beamte! |
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5,5 Prozent Einkommensplus, mindestens aber 175 Euro mehr, lautet
die Forderung des dbb beamtenbund und tarifunion für die Einkommensrunde
im öffentlichen Dienst der Länder. Einzelheiten hierzu finden Sie im
Flugblatt des dbb.
Eine
Aufzeichnung der Pressekonferenz finden Sie auf der Internetseite
des dbb. |
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02.11.2014 |
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Einkommensrunde 2015 - Internetseite des dbb |
Anfang 2015 starten die Verhandlungen über den nächsten Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Weitere Infos
finden Sie in der
Rubrik Einkommensrunde 2015 auf der Internetseite des dbb. |
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02.11.2014 |
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11. Jahresveranstaltung in Folge: DSTG organisiert Erfahrungsaustausch zum EDV-Vorhaben KONSENS |
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Das schon traditionelle Seminar der DSTG Bund zu KONSENS fand Anfang Oktober 2014 zum elften Mal statt. 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus fast allen Bezirks- und Landesgliederungen,
darunter aus Baden-Württemberg Thomas Braig, hatten sich für drei Tage in der dbb Akademie in Königswinter zu interessanten und meist aktuellen Themen zusammen gefunden. Unter der Seminarleitung des stv. Bundesvorsitzenden Michael Volz wurden von hochkarätigen Verwaltungsreferenten aus Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die KONSENS-Themen wie bspw. DAME (Daten, Auswertung und Methoden), EARL (internationaler Datenaustausch) oder auch die Differenz-Analyse II
(Lösungsansatz zur Steigerung des Arbeitskomforts
für die Bearbeiterinnen und Bearbeiter
in den Finanzämtern) in den Mittelpunkt gestellt.
Das umfangreichste Computerverfahren, das jemals in den Steuerverwaltungen der Länder Platz finden wird, wurde intensiv von den gewerkschaftlichen Spitzenfunktionären diskutiert, die darüber hinaus auch mit ihrem "zweiten Mäntelchen" als Personalräte schon die eine oder andere Initiative im Sinne einer Steigerung der Bearbeiterfreundlichkeit angeregt haben. So soll das Aktenabgabe- und Übernahmeverfahren im Veranlagungsbereich als einer der ersten Quick-Wins zeitnah eine Optimierung erfahren.
Die Planungen für das nächstjährige Seminar können alsbald aufgenommen werden, da natürlich auch Verfahren wie BIENE, GEKO etc. aufgerufen werden müssen. Denn die Vorhabensplanungen der Finanzminister und ihrer Steuerungsgruppen für 2015 ff werden es erforderlich machen, dass die DSTG und deren Personalräte nachfassen und damit die Stimme der Beschäftigten, also der Praxis, einbringen.
Quelle (unter anderem) Internetseite DSTG Bund - Beitrag 10.10.2014
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02.11.2014 |
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Auswirkungen der Rente mit 63 auf die Zusatzversorgung |
Seit dem 1. Juli 2014 können besonders langjährig Versicherte bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres eine abschlagsfreie Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.
Die "abschlagsfreie Rente mit 63" hat auch Auswirkungen auf die Betriebsrenten aus der VBLklassik. Der Rentenbeginn in der VBLklassik knüpft an den Beginn der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung an. Wer also eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, kann auch eine Betriebsrente wegen Alters aus der VBLklassik in Anspruch nehmen.
Die Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme werden bei der Betriebsrente aus der VBLklassik wie in der gesetzlichen Rentenversicherung gerechnet. Werden bei der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung keine Abschläge berechnet, wird auch die Betriebsrente wegen Alters aus der VBLklassik abschlagsfrei geleistet.
Wichtig für Sie:
Für die Geburtsjahrgänge nach 1952 wird die Altersgrenze für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte stufenweise - zwei Monate je Geburtsjahrgang - auf das 65. Lebensjahr angehoben. Geburtsjahrgänge ab 1964 können erst wieder nach Vollendung des 65. Lebensjahres eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte beziehen. Die Anhebung der Altersgrenzen gilt auch für die Betriebsrente aus der VBLklassik.
Dorothea Faisst-Steigleder
Quelle: https://www.vbl.de/de/service/informationen/newsarchiv/das-neue-rentenpaket-auswirkungen-auf-die-renten-a_hxpzqw8b.html
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02.10.2014 / 12.10.2014 |
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Steuer-Gewerkschaftstage DSTG Baden, Württemberg und Baden-Württemberg |
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Vom 30.09.-02.10.2014 fanden die Steuer-Gewerkschaftstage der DSTG Baden,
DSTG Württemberg und DSTG Baden-Württemberg in Leonberg statt. Zum Vorsitzenden
im Landesverband wurde Markus Scholl gewählt. Sein Vorgänger Klaus Becht wurde
zum Ehrenvorsitzenden ernannt. Zur stv. Vorsitzenden wurde Andrea Gallasch
gewählt. Weitere stv. Vorsitzende im Landesverband sind Kai Rosenberger
(Bezirksvorsitzender DSTG Baden) und Jochen Rupp (Bezirksvorsitzender DSTG Württemberg). Neuer
Landesgeschäftsführer ist Steffen Buse. Raphael Thome wurde als Landeskassier wiedergewählt.
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Bei der Öffentlichkeitsveranstaltung am 02.10.2014 konnten zahlreiche Gäste
begrüßt werden, darunter Staatssekretär / MdL Ingo Rust, MdL Klaus Hermann (CDU), MdL Muhterem Aras (Bündnis90/Die Grünen), MdL Klaus Maier (SPD), MdL Dr. Hans-Ulrich Rülke (FDP/DVP), Volker Stich (Vorsitzender BBW) und Thomas Eigenthaler (Vorsitzender DSTG Bund).
Neben zahlreichen Anträgen wurden drei Leitanträge verabschiedet. Diese können Sie nachfolgend herunterladen.
Leitantrag I
Leitantrag II
Leitantrag III
Einen ausführlichen Bericht
(zu den Steuer-Gewerkschaftstagen der DSTG Baden, DSTG Württemberg und DSTG Baden-Württemberg),
welcher zur Öffentlichkeitsveranstaltung erstellt wurde, finden Sie
hier.
Infos zur Öffentlichkeitsveranstaltung
siehe Forum 4/2014. |
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28.09.2014 |
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Internetseite auf neues Layout umgestellt |
Die Internetseite wurde auf ein neues Layout umgestellt. Die Bereiche wurden neu strukturiert. Die Steuerung ist jetzt oben und nicht mehr auf der linken Seite.
Neu eingeführt wurde außerdem ein Archiv.
In der Übergangszeit kann es noch zu einzelnen Fehlern kommen. |
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2014 |
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Steuer-Gewerkschaftstage 2014 der DSTG Baden-Württemberg, DSTG Baden und
DSTG Württemberg |
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Die Steuer-Gewerkschaftstage 2014 der DSTG Baden-Württemberg und der beiden
Bezirksverbände DSTG Baden und DSTG Württemberg finden vom 30.09.2014 bis
02.10.2014 in Leonberg statt.
Auf dem Programm stehen unter anderem Wahlen der Vorstände und Fachausschussmitglieder sowie Abstimmungen über Anträge, darunter auch Satzungs-Anträge.
Die Öffentlichkeitsveranstaltung findet am Donnerstag 02.10.2014 um 10:00 Uhr in der Stadthalle Leonberg statt.
Mehr
Infos zu den Steuer-Gewerkschaftstagen finden Sie hier und
hier. |
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09.09.2014 |
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DSTG-Landesleitung im Gespräch mit Minister Dr. Nils Schmid |
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Am 03.09.2014 traf die DSTG-Landesleitung mit Minister Dr. Nils Schmid zu
einem Gespräch über den Doppelhaushalt 2015/16 zusammen.
Im nächsten regulären Forum berichten wir darüber. |
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11.08.2014 |
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DSTG-Chef fordert Wertschätzung für das Steuerpersonal |
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Auf dem Gewerkschaftstag der DSTG Saar in Schwalbach (18. Juli) warb der DSTG-Bundesvorsitzende Thomas Eigenthaler eindringlich um mehr Wertschätzung für die Beschäftigten in der Steuerverwaltung. "Wir holen gegen viele Widerstände die Einnahmen von Bund und Ländern herein, damit politische Gestaltung überhaupt erst möglich ist", so Eigenthaler. "Wir müssten eigentlich in besonderem Ansehen stehen, werden aber oft wie ein billiger Lastesel behandelt", so die Bilanz des DSTG-Chefs, der auf die besondere Ausbildung und die hohe Fachkompetenz des Personal in der Finanzverwaltungen hinwies. |
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Quelle: Internetseite DSTG Bund (Beitrag 23.07.2014) |
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11.08.2014 |
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Länderfinanzausgleich - Spannungsfeld zwischen Eigenstaatlichkeit der Länder und Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse |
Bei einer Veranstaltung in der Vertretung des Landes Brandenburg beim Bund (9. Juli) unter dem Titel "Ob Bayern oder Uckermark - gleichwertige Lebensverhältnisse für alle? - Ansätze für einen neuen Länderfinanzausgleich" warb der DSTG-Bundesvorsitzende, Thomas Eigenthaler, in einem Diskussionsbeitrag dafür, einen künftigen Länderfinanzausgleich mit größeren Anreizen zur Hebung der vorhandenen Steuerquellen zu versehen.
Das derzeitige föderale System verführe etwa beim Steuervollzug und der Ausschöpfung von Steuerquellen zu Passivität. Sprudelnde Steuerquellen verdeckten zusätzlich viele Probleme wie zum Beispiel Steuerhinterziehung, Steuerflucht und Schwarzarbeit. Auch das Thema wie "Steuergestaltungen über die Grenze" werde nicht aktiv genug angegangen. Der DSTG-Chef schlug deshalb vor, alle Kosten der Steuerverwaltung wie eine Betriebsausgabe vor einer Verteilung abziehen zu dürfen, um auf diese Weise Investitionen in einen gleichmäßigen und gerechten Steuervollzug zu honorieren. Lücken im Steuervollzug dürften auch nicht zu einem Standorteilvorteil eines Bundeslandes führen. Eigenthaler wies ferner darauf hin, dass ein Sparen an der Einnahmeverwaltung zu einem Sparen an Einnahmen und damit zu einer Schwächung sowohl des Bundeshaushaltes wie der Länderhaushalte führe.
Das Thema "Länderfinanzausgleich" gewinnt in politischer Hinsicht an Fahrt. Hintergrund ist zum einen, dass das derzeitige System Ende des Jahres 2019 ausläuft. Zu diesem Termin endet auch der sogenannte zweite Solidarpakt. Zum anderen ist eine Verfassungsklage der Länder Bayern und Hessen anhängig, die beide zu den ausgleichspflichtigen Ländern gehören. So hat der bayerische Finanzminister Söder (CSU) schon mehrfach erklärt, dass Bayern einem künftigen Ausgleichssystem nur zustimmen werden, wenn sein Zahlungsanteil halbiert werde. Bayern trägt derzeit rund die Hälfte des Verteilungsvolumens im Ausgleichssystem. Im Jahr 2013 zahlte Bayern rund 4,3 Milliarden Euro. "Ausgleichsverpflichtet" sind noch Baden-Württemberg und Hessen, während alle anderen Länder "ausgleichsberechtigt" sind, wie es das Grundgesetz in Artikel 107 in einem Anflug von Amtsdeutsch formuliert.
Der Bundesgesetzgeber ist daher gefordert, eine Neuregelung in der laufenden Legislaturperiode zu regeln. Bald sollen erste Gespräche stattfinden, die mutmaßlich von massiven Verteilungskämpfen der Länder untereinander begleitet sein werden. Dabei wird nach Einschätzung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft dem Thema "effizienter und gleichmäßiger Steuervollzug" eine entscheidende Bedeutung zu kommen. Ein Ausgleichssystem ist nur plausibel und wird nur akzeptiert, wenn der Bund und alle Länder die vorhandenen Steuerquellen ausschöpfen und sich nicht auf andere verlassen.
An der Wahrheit "Wer an der Einnahmeverwaltung spart, der spart an Einnahmen" führt nach Adam Riese kein Weg daran vorbei.
Quelle: Internetseite DSTG Bund (Beitrag 10.07.2014)
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11.08.2014 |
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Die DSTG Bundesfrauenvertretung fordert die Mütterrente für alle
Beamtenmütter! |
Am 13.06.2014 hat es den Bundesrat passiert: Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der
gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz). Darin u. a. geregelt wurde die
sogenannte "Mütterrente".
Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint,
die vor 1992 geboren wurden. Für sie wird (in der gesetzlichen Rentenversicherung) bislang ein Jahr
Kindererziehungszeit berücksichtigt. Ab dem 1. Juli 2014 wird nun für alle Mütter oder Väter, deren
Kinder vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten angerechnet.
Milanie Hengst, Vorsitzende der DSTG Bundesfrauenvertretung, begrüßt dass die Bundesregierung
erkannt hat, dass die Berücksichtigung von vor 1992 geborenen Kindern dringend einer Verbesserung
bedarf. Der große Wurf ist aber die neue Regelung nicht, unterscheidet sie doch weiterhin
zwischen vor 1992 und ab 1992 geborenen Kindern. Denn diese werden in der gesetzlichen
Rentenversicherung mit 3 Jahren berücksichtigt. Leider hat die Bundesregierung verpasst die
verbleibende Gerechtigkeitslücke zu schließen, und das mit der Erziehungsarbeit verbundene Risiko
einer späteren Altersarmut zu minimieren.
Die Forderung nach einer angemessenen Berücksichtigung von Kindern gleich welchen Geburtsjahres
wird daher weiterhin eine DSTG-Forderung bleiben.
Zum Vergleich auf Länderebene
In den meisten Bundesländern werden bei der Pensionsberechnung von Beamtinnen und Beamten
Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren sind nur die Zeit bis zum 6. Lebensmonat
des Kindes berücksichtigt (in der Rentenversicherung bisher 12 Monate, nun 24 Monate). Die DStG
fordert daher auch weiterhin eine angemessene und systemgerechte Berücksichtigung von Kindern
im Rahmen der Versorgung.
Bayern und Baden-Württemberg haben die Nase vorne
Die unterschiedliche Umsetzung von Gesetzten oder Besoldungsanpassungen in den Ländern kennen
wir schon zu genüge. Hier wird es ähnlich ablaufen. Die Versorgung von Landesbeamtinnen und
Landesbeamten liegt in der Länderhoheit. In Bayern wurde die systemgerechte Übertragung der
Mütterrente auf den Beamtenbereich bereits zugesichert. Auch in Baden-Württemberg wird die
Mütterrente im Beamtenbereich geprüft. Der Finanzminister des Landes NRW hat sich bereits klar
gegen eine Übertragung der Mütterrente ausgesprochen. In vielen Bundesländern wurden frühere
Verschlechterungen im Rentenrecht in die Altersversorgung der Beamtenschaft übertragen nun soll
eine Verbesserung den Beamtenmüttern vorenthalten werden.
Wer bekommt die Mütterrente?
"Mütterrente" kann jeder bekommen, bei dem Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder
zu berücksichtigen sind. Ist dies der Fall, werden je Kind nunmehr 2 Jahre in der Rentenversicherung
als Beitragszeit berücksichtigt. Da für einen Rentenbezug eine Mindestbeitragszeit von 5 Jahren
(60 Monate) gilt, kann nunmehr bereits ab 3 Kindern ein eigener Rentenanspruch allein durch die
Kindererziehung entstehen.
Muss ich die Mütterrente beantragen?
Wer bereits Rentenempfänger ist muss nichts weiter tun, denn hier wird, so die Deutsche
Rentenversicherung, der höhere Ansatz für die bereits bekannten Erziehungszeiten von Amts wegen
berücksichtigt.
Wer noch keine Rente erhält und das Rentenalter bereits erreicht hat sollte prüfen, ob er die
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung bereits geltend
gemacht hat, z. B. im Rahmen des sog. Kontenklärungsverfahrens.
Ist dies nicht noch nicht geschehen, ist in jedem Fall die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten
mit dem Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten (Antrag "V 800") bei der Deutschen
Rentenversicherung zu beantragen. Darüber hinaus ist in diesen Fällen ein Antrag auf
Versichertenrente bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen.
Um einen Rentenbeginn ab dem 1.7.2014 sicherzustellen muss dieser Antrag bis spätestens
31.10.2014 gestellt werden.
Sonderfall: Mütterrente/Kindererziehungszeiten für Beamtinnen
So erfreulich die neue Mütterrente auch ist, so unerfreulich ist das Ergebnis für die Beamtinnen und
Beamten. Bis zum 30.06.2014 hatten auch Beamtinnen die Möglichkeit, durch die Anrechnung von
Kindererziehungszeiten und einer evtl. eigenen Nachzahlung (s.o), einen Rentenanspruch aus der
gesetzlichen Rentenversicherung zu erlangen.
Durch die Gesetzesänderung des § 56 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI (Kindererziehungszeiten) ist eine
Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung für Beamtinnen
grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Zeit der Kindererziehung während der Zeit der Verbeamtung
erfolgte. Eine Anerkennung in der Beamtenversorgung schließt per Gesetz eine Berücksichtigung
in der Rentenversicherung aus. Durch diese Veränderung ist seit dem 01.07.2014 eine enorme
Verschlechterung für Beamtinnen und Beamte eingetreten, die DSTG Bundesfrauenvertretung
rechnet mit Klagen gegen dieses neue Gesetz. Inwiefern Rechtsschutz gewährleistet ist, ist mit dem
jeweiligen DSTG bzw. DBB Landesbund abzuklären.
Für die Zukunft gilt:
er sind keine Eintragungen von Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto mehr zulässig
Für die Vergangenheit gibt es unter anderem drei Fallkonstellationen, die derzeit von Seiten der
Deutschen Rentenversicherung zu prüfen sind:
1.) Es sind bereits Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto eingetragen
2.) Es sind bereits Zahlungen von der Beamtin/Beamten geleistet worden
3.) Es sind bereits Rentenleistungen durch die Rentenversicherung erbracht worden
Sofern Kolleginnen und Kollegen zu diesen drei Personenkreisen gehören, empfiehlt die DSTG
Bundesfrauenvertretung, die Beratungsstellen der Rentenversicherung aufzusuchen. Denn nur
in jedem Einzelfall kann geprüft werden, ob Vertrauensschutz aufgrund der neuen gesetzlichen
Anrechnungsvorschriften besteht oder eine Beanstandung durchgeführt werden kann.
Was ist mit nach 1991 geborenen Kindern?
Für Kinder, die nach 1991 geboren wurden werden derzeit von der gesetzlichen RV 3 Jahre als
Beitragszeit berücksichtigt. Bei beamteten Müttern bzw. Vätern kommt hier u. U. je nach Bundesland
ein Kindererziehungszuschlag in Betracht, der ebenfalls einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren
berücksichtigt und mit Pensionsberechnung ermittelt und ausgezahlt wird. Änderungen ergeben sich
insoweit durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz nicht.
Infos und Fragen
Informationen zum Thema Mütterrente sind erhältlich auf den Seiten der Deutschen
Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de), in der zuständigen Beratungsstelle vor
Ort, oder bei der kostenlosen Service-Hotline 0800 1000 480 13 der Deutschen Rentenversicherung.
Die DSTG Frauenvertretungen vor Ort in den Bezirken, Ländern und im Bund stehen für Rückfragen
gerne zur Verfügung.
Quelle: DSTG Bund
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11.08.2014 |
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Informationen des Seniorenverbandes öffentlicher Dienst BW - u.a.
Beihilfeänderungen, Mütterrente |
Nachfolgend diverse Informationen des Seniorenverbandes öffentlicher
Dienst BW. |
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Änderungen bei der Beihilfe seit 01.04.2014 |
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Informationen, insbesondere zum Wegfall der Beihilfefähigkeit von ambulanten
Heilkuren für Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Angehörige finden
Sie hier.
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Zahl der Pensionierungen von Lehrkräften erreicht 2012 neuen Höchstwert
Rund 24.400 verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer wurden im Jahr 2012 in den Ruhe-
stand versetzt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist dies der
höchste Wert seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 1993. Gegenüber dem Vor-
jahr erhöhte sich die Zahl der Pensionierungen um 17 % (+ 3500 Pensionierungen).
Damit gab es nochmals einen deutlichen Anstieg gegenüber dem bereits relativ hohen
Niveau der Vorjahre. In den Jahren 2007 bis 2011 gingen jährlich durchschnittlich 19.600
verbeamtete Lehrkräfte in den Ruhestand. Zum Vergleich: Vor 1999 gab es pro Jahr nie
mehr als 11.000 Pensionierungen. Ursache für das hohe Niveau der letzten Jahre sind
die zahlreichen Einstellungen von Lehrpersonal in den 1970er Jahren.
Diese werden voraussichtlich auch noch in den kommenden Jahren für eine hohe Zahl
an Pensionierungen sorgen.
Gleichzeitig wurden 2012 noch nie so wenige Lehrkräfte aufgrund von Dienstunfähigkeit
in den Ruhestand versetzt. Knapp 3.800 (15 %) der 2012 pensionierten Lehrerinnen und
Lehrer waren dienstunfähig (2011: 4.000). Dagegen stieg die Zahl derer, die nach Erreichen einer Altersgrenze in den Ruhestand gingen, auf 20.600 im Jahr 2012 (2011:
16.900). Im Zeitraum 1993 bis 2001 wurde jedes Jahr über die Hälfte der Lehrkräfte auf-
grund von Dienstunfähigkeit pensioniert. Nach der Einführung von Versorgungsabschlägen bei vorzeitiger Pensionierung folgte bis 2012 eine nahezu kontinuierliche
der Dienstunfähigkeit als Grund für den Ruhestandseintritt.
Im Durchschnitt waren die Lehrkräfte, die im Jahr 2012 in den Ruhestand versetzt wurden, 63,1 Jahre alt (2011: 62,9). Das durchschnittliche Alter, mit dem Lehrer/-innen wegen Dienstunfähigkeit in Pension gingen, lag bei 58,4 Jahren (2011: 58,2).
Insgesamt erhielten zu Beginn des Jahres 2013 rund 326.300 ehemalige Lehrkräfte Pensionsbezüge. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein Anstieg um 17.400 Personen oder 5,6 %.
Detaillierte Daten zu diesem Thema enthält die Fachserie 14, Reihe 6.1
„Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes“.
Quelle: Statistisches Bundesamt
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Zahl der Ruhegehaltsempfänger des Landes steigt um 5,4 Prozent
Insgesamt rund 86.440 Personen in Baden-Württemberg - gut drei Viertel der 2012
pensionierten Ruhegehaltsempfänger waren im Schuldienst tätig
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg belief sich die
Zahl der Versorgungsempfänger des Landes zum 1. Januar 2013 auf rund 108.960 Perso-
nen. Die mit Abstand größte Gruppe der Versorgungsempfänger waren mit 86.435 Personen (79 Prozent) die Ruhegehaltsempfänger gefolgt von den Witwen-/ Witwergeld-
empfängern mit fast 20.330 Personen (19 Prozent) und den Waisengeldempfängern mit
rund 2.200 Personen (2 Prozent).
Im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt erhöhte sich die Zahl der Ruhegehaltsempfänger
deutlich um 4.410 Personen (+5,4 Prozent), während die Zahl die Witwen- /Witwergeld-
empfänger annähernd konstant blieb und die Anzahl der Waisengeldempfänger rückläufig war (-196 Personen bzw. -8,2 Prozent).
Damit setzte sich der langjährige Trend steigender Ruhegehaltsempfängerzahlen auch
im Jahr 2012 weiter fort. So betrug die Anzahl der Pensionäre des Landes zu Beginn des
Jahres 2000 rund 43.780 Personen. Bis zum Jahresanfang 2013 hat sich ihre Zahl dem-
nach annähernd verdoppelt. Dieser Anstieg wirkt sich auch auf den Landeshaushalt aus:
Beliefen sich die Versorgungsausgaben des Landes im Jahr 2000 auf 2.281 Mill. Euro,
so lagen sie im Jahr 2012 bei 4.326 Mill. Euro.
Im Laufe des Jahres 2012 wurden insgesamt 6.181 Landesbedienstete nach Beamtenversorgungsrecht in den Ruhestand versetzt.
Knapp 56 Prozent (3.459 Personen) von ihnen sind auf Antrag bereits vor
Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Rund 29 Prozent (1.815 Personen) der neu hinzugekommenen Pensionäre erreichten hingegen die gesetzlich vorge-
sehene Altersgrenze. Die Zahl der Personen, die aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den
Ruhestand getreten sind, ist weiter rückläufig und belief sich im Jahr 2012 auf 704 Personen - 39 Personen weniger als im Jahr zuvor. Rund drei Viertel der neu hinzugekom-
menen Pensionäre des Landes (4.715 Personen) waren im Schuldienst tätig und 9 Prozent im Vollzugsdienst (569 Personen). Weitere 14 Prozent (837 Personen) leisteten ihren Dienst in den übrigen Bereichen. Weniger als 1 Prozent der neu pensionierten Personen waren zuvor Richter (60 Personen). Das Durchschnittsalter der im Verlauf des
Jahres 2012 pensionierten Personen lag bei 62,6 Jahren, im Jahr zuvor waren es 62,3
Jahre (2010: 62,1 Jahre). Damit ist zum zweiten Mal in Folge ein leichter Anstieg zu verzeichnen gewesen.
Quelle: Stat. Landesamt;
Hinweis: Anmerkungen sind hier nicht zietiert
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Mütterrente
„Die Mütterrente ist ein Schritt in die richtige Richtung“. Das sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt anlässlich der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zum Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs-
gesetz am 5. Mai 2014 in Berlin.
Mit der Verdopplung der anrechenbaren Zeit von einem auf zwei Jahre werde eine deutliche Verbesserung für die Frauen erreicht, die zu Zeiten Kinder erzogen haben,
Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch viel schwerer zu bewerkstelligen war.
„Allerdings werden für Erziehungszeiten ab 1992 drei Jahre angerechnet. Hier müssen
Zeiten vor 1992 voll gleichgestellt werden“, bekräftigte Dauderstädt eine Forderung des
dbb. „Es sollten für alle Zeiten der Kindererziehung drei Jahre anerkannt werden.“ Auch
die Finanzierung der geplanten Maßnahme stoße bei dem gewerkschaftlichen Dachverband auf Kritik. „Kindererziehung ist eine gesamtgesellschaftlich wertvolle Aufgabe. Deshalb fordert der dbb, die Mütterrente aus Steuer- und nicht aus Beitragsmitteln der Rentenversicherung zu bezahlen.“ Eine „Frage der Gerechtigkeit“ sei es, dass alle Mütter
unabhängig von ihrem Beruf von der Neuregelung profitieren.
„Der dbb fordert auch für
Beamtinnen und Beamte, die vor 1992 Kinder erzogen haben, eine den Regelungen der
Rentenversicherung entsprechende Besserstellung. Kindererziehung muss gleich viel
wert sein“, so Dauderstädt. |
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09.08.2014 |
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Personalratswahlen 2014 |
Wir danken allen unseren Wählerinnen und Wählern herzlich!!! |
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In den BPR wurde gewählt: |
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Die Vertreter der DSTG im Bezirkspersonalrat (von links nach rechts):
Adalbert Lang, Markus Scholl, Sandra Rabar, Steffen
Buse, Irene Tiefert, Michaela Mengel, Jochen Rupp,
Sabine Lauer, Kai Rosenberger |
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In den HPR wurde gewählt: |
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Die DSTG wird im Hauptpersonalrat vertreten durch (von links nach rechts):
Birgit Renz (1. Ersatzmitglied), Mirjam
Abele-Walz, Sonja Stiefvater, Patrick Schellhorn, Markus
Scholl, Steffen Wohlleb, Andreas Hägele, Andreas Hey,
Antje Weidemann, Alexandra Geiger, Raphael Thome, Andrea
Gallasch, Jochen Rupp, Stefanie Vogel |
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07.08.2014 |
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Bildergalerien auf Facebook |
Auf Facebook finden Sie seit neustem Bildergalerien zu unseren Veranstaltungen.
Den Anfang machen Galerien des
OFD Turniers 2014 in Württemberg und der
Laufmeisterschaften vom 17.05.2014.
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07.08.2014 |
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Sitzung der Landes- und Bezirksjugend
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Bei schönem Wetter hat sich die Jugendend Baden-Württemberg, gemeinsam mit der Bezirksjugend Baden und Württemberg in der HUK Coburg Geschäftsstelle Freiburg getroffen.
Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Werbeaktionen im Herbst
in den Schulen, der Gewerkschaftstag im Oktober, sowie viele Berichte (bbw Landesjugendtag, HPR und BPR) usw.
Dabei aus der Landesjugendleitung: Katja Wolanskyj, Isabell Klein, Franziska Angestenberger, Regine Schäfer und Stefanie Vogel (fehlen: Irene Triller)
Baden: Daniel Quizinski, Sandra Förster,
Andre Deiringer und Andreas Grabig (fehlen: Simone Bleile)
Württemberg: Markus Salzinger und Anja Salzinger (fehlen: Katrin Schaaps, Mario Renner und Evelina Buss)
Stefanie Vogel (Mitglied Landesjugendleitung DSTG BW)
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07.08.2014 |
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Klausurtagung der DSTG-Jugend in Königswinter |
Vom 4.-6. Juli 2014 fand die Klausurtagung der DSTG-Jugend in Königswinter statt.
Nach der Begrüßung am Freitag durch die Bundesjugendleitung hielt der Stv. DSTG-
Bundesvorsitzende und Vorsitzende der DStG-Tarifkommission Karl-Heinz Leverkus einen
Impulsvortrag. Sehr ambitioniert sprach er über Themen, die die Jugend betreffen wie u.a.
Anwärter-Werbung, Ausbildung und - auch wenn es sich zunächst nicht nach Jugend anhört
- Altersabgänge und Pensionen.
Die Teilnehmer aus den verschieden Bundesländern wurden bunt zusammengewürfelt in
drei Arbeitsgruppen eingeteilt und hatten das Wochenende über jeweils eines der folgenden
Themen zu bearbeiten: "Attraktivität der Finanzverwaltung als Arbeitgeber", "Innendienst vs.
Außendienst" oder "Soziale Aspekte der Finanzverwaltung".
Am Samstag war der Vorsitzende des DSTG-Bildungsausschusses Rainer Vollmer zu Gast.
In seinem Vortrag "Wie fit gehen wir in die Zukunft?" stellte er u.a. den Bildungsausschuss
und dessen Aufgaben vor.
Am Sonntag präsentierten die Arbeitsgruppen ihre Ergebnisse. Es wurden u.a. auch
Unterschiede in den einzelnen Bundesländern aufgeführt, Vor- und Nachteile abgewägt
und es gab Ideen, was man übernehmen kann, was gut funktioniert und was nicht. Die
Ergebnisse/Ideen/Vorschläge wurden dem Arbeitskreis Ausbildung vorgelegt und dieser wird
damit weiterarbeiten.
Aus Baden-Württemberg waren drei Vertreter vor Ort: Stefanie Vogel, Andreas Grabig (BV
Baden), Franziska Angstenberger (Landesjugend).
Franziska Angstenberger (Mitglied Landesjugendleitung DSTG BW)
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07.08.2014 |
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Demografiekongress des dbb |
Am 09.07.2014 fand ein Demografiekongress im Landtag von Baden-Württemberg statt. Einen Bericht der Landesjugend finden Sie
hier als pdf-Dokument. |
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21.06.2014 |
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Infos zur Rente mit 63 sowie Auswirkungen auf Altersteilzeit bei
Tarifbeschäftigten |
Infos des dbb gibt es
hier
als pdf-Dokument.
Einen rechtlichen Überblick zum RV-Leistungsverbesserungsgesetz gibt es
hier als pdf-Dokument.
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21.06.2014 |
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Stufenzuordnung und Vorbeschäftigungszeiten bei Tarifbeschäftigten - Urteil des EuGH vom 05.12.2013 |
Infos gibt es
hier
als pdf-Dokument.
Einen Musterantrag gibt es
hier als pdf-Dokument.
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21.06.2014 |
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Flugblatt Zusatzversorgung für Tarifbeschäftigte |
Das Flugblatt gibt
es
hier als pdf-Dokument.
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07.06.2014 |
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Landesjugendtag der bbw-jugend |
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Einen Bericht vom Landesjugendtag der dbb-jugend gibt es
hier als pdf-Dokument. |
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Juni 2014
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Personalratswahlen am 01.07.2014 |
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Am 01.07.2014 sind Personalratswahlen. Infos zur Wahl
sowie unsere Kandidaten für den Hauptpersonalrat (HPR) und den
Bezirkspersonalrat (BPR) finden Sie auf einer eigenen Internetseite unter
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www.dstg-bw.de/wahl.htm |
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Das Forum 2/2014 mit Berichten aus dem HPR und BPR finden Sie
hier
als pdf-Dokument. |
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02.06.2014 |
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Baden-Württembergische Meisterschaften im Running und Walking |
Aller guten Dinge sind Drei! Diese Weisheit bewahrheitete sich bei den 3. Baden-Württembergischen Meisterschaften im Running und Walking auf eindrückliche Weise.
Über 60 Voranmeldungen gingen für den Lauf ein. Austragungsort war in diesem Jahr erstmals Mühlacker. Mühlacker im Herzen von Baden-Württemberg liegt quasi auf der schwäbisch-badischen Grenze und bringt nicht nur deshalb die besten Voraussetzungen für eine Landesmeisterschaft mit.
Die diesjährigen Meisterschaften wurden im Rahmen des Mahle-Laufs Mühlacker ausgetragen, bei dem über 1.200 Läuferinnen und Läufer an den Start gingen. Im Vorfeld wurde in der örtlichen Zeitung gejuxt, dass einem bei diesem Lauf die Steuerfahndung auf den Fersen sei. Und wie, kann man dazu nur sagen.
Vor Ort hatte die Organisation U. Bross vom Finanzamt Mühlacker übernommen. Seinem Organisationstalent und Engagement war es zu verdanken, dass der Lauf für alle Beteiligten ein großer Erfolg wurde. Nicht nur die Anmeldung lief über ihn, sondern auch der gesamte Kontakt zum Veranstalter. Er hatte aber auch Unterstützung durch ein tatkräftiges Team des Finanzamts Mühlacker, das eine tolle Infrastruktur für die laufenden Beamten schuf. Neben einer separaten Startnummernausgabe wurde auch an Umkleidemöglichkeiten, Toiletten, Parkplätze und Taschenaufbewahrung gedacht. Sogar ein gemeinsames Warmlaufen aller Läuferinnen und Läufer an den Ufern der Enz wurde organisiert.
Wenn einem so viel Gutes widerfährt ist das schon ein Strahlen wert. Und so hatte auch der Himmel ein Einsehen und schickte sein schönstes Blau mit angenehmen Temperaturen in die Stadt an der Enz.
Bestes Läuferwetter also. Und so machten sich sieben KollegInnen auf die vier Runden der 20,4 Kilomter Strecke, 24 Kolleginnen auf die zwei Runden der 10 km Strecke und 8 LäuferInnen, 13 Walkerinnen und ein Walker auf eine 4,8 Kilomter Runde.
Ad absurdum wurde an diesem Tag der bekannte Spruch geführt:
"Beamte sind die Träger der Nation. Einer träger als der andere!"
Jede einzelne Leistung der Kolleginnen und Kollegen kann nicht hoch genug bewertet werden, aber auch Spitzenleistungen wurden erbracht.
U. Benz vom MFW gewann den Mahle-Lauf über 10 Kilometer in einer Zeit von 33:43 Minuten. C. Doll vom Finanzamt Heilbronn wurde über die gleiche Strecke Gesamtdritte bei den Frauen (45:08 Minuten) und A. Bauer vom Finanzamt Schorndorf wurde Gesamtzweite über 20,4 Kilomter in einer Zeit von 1:24:59 Stunden.
Von der DSTG war Steffen Buse, Sportbeauftragter des Bezirksverbands Württemberg vor Ort, der neben U. Bross als Organisator in der Verantwortung stand. Die DSTG stiftete die Pokale und Medaillen für alle Platzierten und überreichte jeder Läuferin und jedem Läufer noch ein kleines Präsent.
Den Preis für die größte Mannschaft erhielt aus den Händen von Steffen Buse, wie auch in den Vorjahren, das Finanzamt Mühlacker, das insgesamt mit 22 Kolleginnen und Kollegen am Start war.
Die Siegerehrung, die durch U. Bross und Steffen Buse gemeinsam durchgeführt wurde fand einen würdigen Rahmen auf der großen Bühne am Marktplatz.
Von den StarterInnen wurde besonders die schon beschriebene Organisation gelobt, wie auch die Möglichkeit sich ausgiebig mit laufenden Kolleginnen und Kollegen anderer Ämter fernab von irgendwie geartetem Statistikdruck zu unterhalten.
Natürlich ist der sportliche Ehrgeiz wichtig, aber viel wichtiger ist doch das gemeinsame Erleben und Treffen, da sind sich Bross und Buse einig, die im Hinterkopf schon daran denken die nächstjährigen Meisterschaften wieder in Mühlacker durchzuführen.
Von den Teilnehmerzahlen ist auf jeden Fall noch Luft nach oben.
Weitere Ergebnisse folgen im Forum August 2014.
Steffen Buse (Sportbeauftragter DSTG Württemberg / Redakteuer Forum DSTG BW)
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26.05.2014 |
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Bericht von der Landeshauptvorstandsitzung im April 2014 |
Bereits im April traf sich der Landeshauptvorstand der DSTG
Baden-Württemberg (siehe Beitrag vom 18.04.2014). Einen ausführlichen Bericht der Sitzung finden Sie
hier als pdf-Dokument.
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11.05.2014 |
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DSTG-Bundeshauptvorstand wählt Klaus Becht einstimmig zum Vorsitzenden der DSTG-Bundesseniorenvertretung |
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Um die Interessen der Seniorinnen und Senioren in der DSTG optimal auch im Zusammenspiel mit der dbb-Bundesseniorenvertretung wahrnehmen zu können, haben die DSTG-Gremien eine stärkere Institutionalisierung der Seniorenarbeit auf Bundesebene beschlossen. Zum Vorsitzenden der DSTG-Bundesseniorenvertretung hat der DSTG-Bundeshauptvorstand in Grainau auf Vorschlag des DSTG-Bundesvorstandes einstimmig Klaus Becht gewählt.
Der Vorsitzende der DSTG-Bundesseniorenvertretung wird zukünftig dem DSTG-Bundesvorstand angegliedert sein, um eine bestmögliche Berücksichtigung der Belange der Seniorenarbeit bei den DSTG-Gremiumsentscheidungen zu ermöglichen. Des Weiteren ist er durch sein neues Amt Mitglied der Hauptversammlung der dbb Bundesseniorenvertretung, die u.a. aus den Vorsitzenden der Seniorenvertretungen der Mitgliedsgewerkschaften des dbb besteht. Die Hauptversammlung der dbb Bundesseniorenvertretung wird erstmals am 5. Juni 2014 tagen. |
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24.04.2014 |
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Bundesjugendausschuss in Naumburg an der Saale |
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Der diesjährige Frühjahrs Bundesjugendausschuss fand von 21. bis 23. März im beschaulichen Naumburg an der Saale statt. Es tagten ca. 50 junge Mitglieder der DSTG aus allen Landes- und Bezirksverbänden.
Einen Bericht hierzu finden Sie hier als pdf-Dokument.
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18.04.2014 |
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Landeshauptvorstandsitzung am 2. und 3. April 2014 |
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Der Landeshauptvorstand der DSTG Baden-Württemberg hat sich am 02. und
03.04.2014 zu einer Sitzung in Bad Herrenalb getroffen. Neben aktuellen
Themen (u.a. Probleme bei KONSENS, Arbeit zu den Menschen,
Selbstveranlagung) war ein Schwerpunkt
die Personalratswahlen am 01.07.2014 sowie die Organisation des im
Herbst bevorstehenden Steuergewerkschaftstages. Auch unser
Bundesvorsitzender Thomas Eigenthaler ist zur Sitzung gekommen, um über
aktuelle Themen aus dem Bund zu berichten.
Ein ausführlicher Bericht der Sitzung folgt.
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18.04.2014 |
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Landesjugendsitzung am 11.04.2014 |
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Hallo,
ja auch bei so schönem Wetter muss die Landesjugend der DSTG Baden Württemberg Tagen!
Sitzung im Hohengeren in Stuttgart, alle sind extra angereist!
Auf der Tagesordnung stehen neben vielen Berichten, auch der Gerwerkschaftstag der DSTG Ba-Wü
und die Werbeaktionen in Gmünd, Freiburg und Ludwigsburg!
Dabei sind Regine Schäfer, Irene Triller, Isabell Klein, Franziska Angstenberger, Stefanie Vogel, Daniel Quizinski und Markus Salzinger.
Eure Landesjugend. |
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30.03.2014 |
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Belast-O-Meter: Land unter - ELSTAM-Chaos |
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Der Fachausschuss gehobener Dienst hat wieder ein neues Poster im Projekt "Belast-O-Meter"
veröffentlicht. Mehr dazu in der Rubrik
Belast-O-Meter. Weitere News des Fachausschuss gehobener Dienst finden Sie
hier als PDF-Dokument. |
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22.02.2014 |
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Infos zur Mütterrente |
Infolge der Medienberichterstattung über die "Mütterrente" stellen offensichtlich zunehmend Kolleginnen und Kollegen Anträge bei der Rentenversicherung. Dazu schreibt nun Wolfgang Speck, Vorsitzender der Bundesseniorenvertretung, folgendes:
"Antrag auf eine erweiterte rentenrechtliche Bewertung von Kindererziehungszeiten nicht erforderlich!
Für Verunsicherung sorgen derzeit Aufforderungen, Anträge an die Deutsche Rentenversicherung auf die Gewährung der sog. "Mütterrente" zustellen. Hintergrund ist die von der Bundesregierung geplante Aufstockung der Rente in Höhe eines Entgeltpunktes für alle Mütter oder Väter, die ein vor 1992 geborenes Kind erzogen haben. Dies hat zur Folge, dass ab 1. Juli 2014 bei der Rentenberechnung für jedes dieser Kinder zwei Entgeltpunkte - bisher wird ein Entgeltpunkt angerechnet - gut geschrieben werden sollen.
Obwohl es noch keine gesetzliche Regelung gibt, gehen immer mehr formlose Anträge auf Neuberechnung der Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Entsprechende Musterschreiben auf Gewährung der "Mütterrente", die vielerorts ausliegen, per Mail verschickt oder im Bekanntenkreis weitergegeben werden, suggerieren, dass es ohne -
Antrag keine Ansprüche gibt.
Davon ist jedoch nicht auszugehen. Der Referentenentwurf zum Gesetz über die Leistungsverbesserung in der gesetzlichen Rentenversicherung sieht dazu mit Blick auf den Erfüllungsaufwand der Verwaltung vor: "Erfüllungsaufwand für die Rentenversicherungsträger entsteht insbesondere durch die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder, die nicht nur für den Rentenzugang gelten wird, sondern ab Inkrafttreten der Neuregelung auch für den gesamten Rentenbestand. Dies bedeutet, dass insgesamt rund 9,5 Millionen Bestandsrenten unter die Neuregelung fallen. Der Erfüllungsaufwand wird jedoch dadurch in Grenzen gehalten, dass keine individuelle Neuberechnung der Bestandsrenten erfolgt, sondern in einem
pauschalen Verfahren Zuschläge an Entgeltpunkten hinzukommen. Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht durch die Regelungen dieses Gesetzentwurfs
kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
Für Versicherte, die ein geklärtes Rentenversicherungskonto haben, liegen die erforderlichen Informationen für die verbesserte Anerkennung der Zeilen vor. Nach Regelung der genauen gesetzlichen Ausgestaltung der "Mütterrente" werden die Betroffenen über die weitere Vorgehensweise informiert."
Mehr zum Thema auf der
Internetseite des dbb.
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08.02.2014 |
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Das Rentenpaket der großen Koalition |
Das Bundeskabinett hat am 29. Januar den Entwurf eines Gesetzes über
Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
beschlossen. Mehr Informationen zum Gesetzesentwurf finden Sie
hier als pdf-Dokument. Wir fordern, dass die Regelungen auch auf Beamte übertragen werden (siehe Beitrag vom 14.12.2013). |
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15.01.2014 |
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Arbeit zu den Menschen |
Seit vielen Jahren ist die Personalverteilung im Bereich der Finanzämter ein
brisantes Thema. Hauptgrund hierfür ist, dass das benötigte Personal oft nicht
dort ist, wo es gebraucht wird. Unser Konzept Arbeit zu den Menschen finden Sie
hier als PDF-Dokument. |
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